Wien - "Keine Präsidenten, Vorsitzende oder sonstige Funktionsträger von bestehenden Einrichtungen rund um Forschung und Technologie" sondern in- und ausländische Kapazitäten und ExpertInnen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung sollen laut Bildungsministerium in den geplanten Rat für Forschung und Technologieentwicklung berufen werden. Die Änderung des Forschungsförderungsgesetzes zur Einrichtung des Rates wurde am Freitag im Wissenschaftsausschuss behandelt. Der neue Rat für Forschung- und Technologieentwicklung werde "im Rahmen der Schwerpunktsetzung sowohl im inhaltlichen wie auch im strukturellen Bereich" eine wichtige Rolle spielen, betonte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Freitag. Es sei darauf zu achten, dass in einer zukunftsorientierten Forschungspolitik sowohl "bottom-up" als auch "top-down" gearbeitet werde. Der Rat ist beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet. Jeweils vier Mitglieder und Mitgliederinnen? des Rates werden vom Innovations- und vom Bildungsminister für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Dabei ist auf die "Ausgewogenheit des Verhältnisses von Experten und Expertinnen aus dem Inland und dem Ausland sowie von Experten und Expertinnen aus dem Bereich der universitären und außeruniversitären Forschung bzw. der unternehmensbezogenen Forschung und Technologie zu achten", heißt es in dem Entwurf. Der Ratsvorsitzende wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte der acht stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Die Aufgaben des Rates bestehen in der Beratung der Bundesregierung in allen Fragten betreffend Forschung, Technologie und Innovation, die Erarbeitung von Strategien und Schwerpunktrichtlinien für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung und dessen Förderpolitik. Die ExpertInnen sollen auch Empfehlungen für eine Stärkung der Position Österreichs abgeben und autonom Vorschläge für nationale Forschungs- und Technologieprogramme abgeben. Nicht zuletzt soll der Rat Vorschläge zur Verbesserung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft und ein Monitoring aller an Forschung beteiligter Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes ausarbeiten. (APA)