Wien - Früher hätte es Frau S. leichter gehabt, sich in die Frühpension zu "retten". Das war so geplant: Sie wollte mit 54 in den Krankenstand gehen und um die vorzeitige Alterspension ansuchen. Mit 55 hätte sie diese auch bekommen, ihr Kreuz ist ja wirklich bedient. Bis dahin wäre sie mit dem Arbeitslosengeld ausgekommen. Ihr Mann ist bereits in Pension, bekommt rund 15.000 Schilling pro Monat. Jetzt wird alles komplizierter und teurer für das Ehepaar. Wenn Frau S. jetzt zu arbeiten aufhört, steht sie nach Auslaufen der Arbeitslosen-Unterstützung bis zum Zeitpunkt der Bezugsberechtigung ihrer Pension (57 Jahre) ohne Einkommen da. Das bedeutet zwei Jahre warten, weil sie aufgrund der Pensionshöhe des Mannes um die Notstandshilfe umfällt. Um Invaliditätspension kann Frau S. ebenfalls erst ab 57 ansuchen, weil sie als ungelernte Arbeiterin keinen Berufsschutz genießt. Hätte sie einen, könnte sie bereits jetzt um Invaliditätspension ansuchen. Aber abgesehen davon, dass die Anspruchsvoraussetzungen um einiges strenger sind, als es jene für die "Vorzeitige" waren, liegt die Pensionshöhe auch deutlich darunter: Durchschnittlich 13.000 Schilling beträgt die Invaliditätspension, durchschnittlich 14.000 S betrug die vorzeitige Alterspension. Im besten Fall also - wenn Frau S. in zwei Jahren Invalidität zuerkannt wird - verliert sie 1000 Schilling. Für den grünen Sozialsprecher Karl Öllinger ist Frau S. nur ein Beispiel für ein aus den Fugen geratenes System: "In den letzten acht Jahren haben wir fünf große Pensionsreformen gehabt. Das erschüttert das Vertrauen der Jungen in die Finanzierbarkeit der Pensionen. Jedes Mal, wenn man glaubt, eine Reform auf Jahre hinaus gesichert zu haben, muss repariert werden. Das sind alles Husch-Pfusch-Aktionen. " (kob)