Geschlechterpolitik
NS-ZwangsarbeiterInnen:
Arbeitstreffen der "Rechtssicherheitsgruppe" am 7. Juni in Washington
Wien - Der Leiter der Völkerrechts-Sektion, Hans Winkler, wird am Dienstag vom Ministerrat die Vollmacht erhalten, auf Grund der
Ergebnisse der "Versöhnungskonferenz" vom 16. Mai in Wien entsprechende bilaterale Verträge zur Entschädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen
durch Österreich mit den einzelnen betroffenen Staaten endzuverhandeln und zu paraphieren. Konkret geht es um Abkommen mit den sechs
osteuropäischen Staaten Ukraine, Weißrussland, Russland, Polen, Ungarn und Tschechien sowie den USA.
Die Eckpunkte der Einigung bei der "Versöhnungskonferenz": es wird fünf verschiedene Entschädigungskategorien geben, die ausgezahlten
Summen werden dabei zwischen 20.000 und 105.000 Schilling liegen. Den Höchstbetrag erhalten "SklavenarbeiterInnen", also ZwangsarbeiterInnen in
Konzentrationslagern. 35.000 S gibt es für ZwangsarbeiterInnen in Industrie und Gewerbe, 20.000 S für jene in der Landwirtschaft. Kinder von
ZwangsarbeiterInnen werden je nach der Einsatzart ihrer Eltern entschädigt. Frauen, die als Zwangsarbeiterinnen ein Kind zur Welt brachten,
erhalten zusätzlich 5.000 S. Es geht um 150.000 Betroffene, sechs Milliarden Schilling sollen zur Verfügung gestellt werden.
Wichtige Voraussetzung zur Unterzeichnung der Verträge ist allerdings die Zusicherung von Rechtsfrieden für österreichische Unternehmen,
vor allem von Seiten der USA. In einem Arbeitstreffen der "Rechtssicherheitsgruppe" ("legal working group") am 7. Juni in Washington wird
es daher im Detail um dieses Thema gehen. Österreich wird dabei neben Winkler auch durch den Büro-Leiter der Regierungsbeauftragten für
die Entschädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen, Maria Schaumayer, Martin Eichtinger, vertreten. Am Verhandlungstisch werden zudem
zahlreiche Anwälte sitzen. (APA)