Wien - Laut Österreichischer Ärztekammer (ÖÄK) sind die Bemühungen um die flächendeckende Einführung der Darmspiegelung als wesentliche vorsorgemedizinische Maßnahme gescheitert. Die Verhandlungen zwischen Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungen und Österreichischer Ärztekammer (ÖÄK) hätten wegen wesentlicher Differenzen über eine adäquate Kostenübernahme bei der Darmspiegelung zu keinem Ergebnis geführt, hieß es. Der stellvertretende Bundesobmann der niedergelassen Ärzte, Günther Wawrowsky, bedauerte den negativen Ausgang, da gerade die Darmspiegelung die wirksamste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs sei. Sie ist für Frauen und Männer ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig vorgesehen.

Finanzierung sollte aus Tabaksteuer erfolgen

Die Finanzierung dieser Vorsorgemaßnahme hätte aus den Überschüssen der Tabaksteuer erfolgen sollen, erläuterte Wawrowsky. Doch sei das Aufkommen erheblich hinter den Erwartungen geblieben, so dass die von der Politik für Krankheitsprävention ursprünglich zugesagten Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen würden.

"In Österreich erkranken pro Jahr rund 5.000 Menschen an Darmkrebs. Das ist die zweithäufigste Krebserkrankung. 3.000 Menschen verlieren jährlich den Kampf gegen den Darmkrebs", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat erst vor kurzem bei einer Pressekonferenz in Wien, als eine vorübergehende Koloskopie-Vorsorgeaktion der Österreichischen Krebshilfe präsentiert wurde.

Koloskopie würde 2.700 Todesfälle verhindern

Das besonders Tragische an der Situation: In mehr als 90 Prozent der Fälle könnten im Zeitraum von zehn Jahren bis zum Auftreten der bösartigen Erkrankung durch eine mittlerweile sehr schonend durchzuführende Darmspiegelung (Koloskopie) gutartige Vorstufen des Karzinoms (Darmpolypen) entdeckt und leicht entfernt werden. Die Ministerin: "Damit ließen sich rund 4.500 dieser Erkrankungen und 2.700 der Todesfälle (jährlich, Anm.) verhindern."

Genau das scheint nun den Einzelverhandlungen von Länder-Ärztekammern und einzelnen Krankenkassen anheim gestellt. Dabei ist die Gesundenuntersuchung in Österreich seit jeher bundeseinheitlich geregelt gewesen. (APA)