Bloggen ist "in": Immer mehr Menschen legen im Internet eine oft chronologisch aufgebaute Seite an und machen auf dieser ihre Kommentare, Gedanken und Fotos einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Nicht alles, was dort geschrieben wird, ist allerdings erlaubt, wie nun ein Wiener Blogger erfahren musste, gegen den im Wiener Straflandesgericht ein Verfahren wegen übler Nachrede und Beleidigung anhängig ist.

Pfeift

Der Mann betriebt ein professionelles anmutendes Blog, das mehr einem Online-Medium als einem privaten Notizbuch gleicht. Dort finden sich Geschichten über Kriminalfälle, angebliche "Blutrichter" und den "Sexfilm des Monats". Und noch immer ist ein Bericht über Victor "Vickerl" Hennemann (46) abrufbar, in dem es heißt, der Swingerclub des umtriebigen, seit 23 Jahren in der Wiener Porno-Szene tätigen Unternehmers "pfeife aus dem letzten Loch".

"Das ist Rufmord! Das ist wie ein Mordanschlag auf mich! Das ist Mord! Diese Gerüchte sind haarsträubend!"

Das führte dazu, dass der selbst ernannte "King of Swing" dagegen eine Privatanklage einbrachte und sich heute, Mittwoch, ins Graue Haus begab, um vor Richterin Nina Steindl zu schimpfen: "Das ist Rufmord! Das ist wie ein Mordanschlag auf mich! Das ist Mord! Diese Gerüchte sind haarsträubend!" Er habe Kundeneinbrüche von bis zu 70 Prozent zu beklagen gehabt: "Das ist ein Akt blinder Zerstörungswut! Dabei kenne ich den Mann gar nicht!"

In der inkriminierten, in ihrer Wortwahl nicht gerade zimperlichen Geschichte heißt es unter anderem, der Club-Betreiber "krache wie eine Kaisersemmel". Hennemann war kaum zu beruhigen, als er sich vor Augen führte, dass diese und weitere Behauptungen noch immer im Internet stehen, obwohl es seit Monaten einen gerichtlichen Auftrag geben soll, diese vom Netz zu nehmen: "Wenn i a Seit'n über an Politiker reingeb' und irgendwelche Verbrechen aufdeck', ist die innerhalb von zehn Stunden weg!"

"Der Herr reagiert leider einfach nicht"

"Der Herr reagiert leider einfach nicht", fasste die Richterin den aktuellen Stand der Dinge zusammen. Auch zur heutigen Verhandlung erschien der Beklagte nicht, weil er – wie er in einem ans Gericht gerichteten Schreiben kundtat – "am Vormittag schlafen muss". Sollte er zum nächsten Termin, der vorsorglich auf den frühen Nachmittag anberaumt wurde, wieder nicht auftauchen, will ihn die Richterin zwangsweise von der Polizei vorführen lassen.(APA)