Exakt 436 Euro beträgt das Kindergeld. Ein Elternteil kann es maximal zweieinhalb Jahre lang beziehen, wenn Eltern sich die Babypause teilen, gibt es drei Jahre lang Kindergeld. Der Kündigungsschutz gilt hingegen maximal 24 Monate. Bei Arbeitnehmern sinkt die durchschnittliche Zahl der Eltern, die Kindergeld beziehen, nach diesen 24 Monaten auf 51 Prozent. Bei Selbstständigen hingegen beziehen 78 Prozent der Eltern, die im zweiten Lebensjahr des Kindes Kindergeld bekamen, die Familienleistung auch im dritten Lebensjahr. Bei Bauern liegt dieser Prozentsatz bei 78 Prozent.
Auffällig ist auch die unterschiedliche Inanspruchnahme von Frauen und Männern. Laut der AK-Studie liegt das Verhältnis von Vätern und Müttern beim Kindergeld-Bezug im dritten Lebensjahr bei Selbstständigen bei 2:3, bei Bauern 1:2 und bei Arbeitnehmern bei 1:17 (siehe Grafik). "Es wäre natürlich Unsinn zu glauben, dass Unternehmer und Bauern halbe-halbe praktizieren, während die Arbeitnehmer lauter Rabenväter sind. Die Zahlen zeigen, dass die Konstruktion des Kindergeldes Arbeitnehmerfamilien benachteiligt", schlussfolgert Klein.