Die EU-Staaten wollen ihre Zusammenarbeit in Strafrechtsangelegenheiten verbessern. Die Justizminister der Mitgliedsländer haben am Montag am Rande der Ratstagung in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das den Informationsaustausch und die Vernetzung bei Ermittlungen vereinfachen soll. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) sprach von einer "längst erwarteten Rechtsgrundlage". Die Innen- und Justizminister haben - neben der Beratung von Flüchtlingsthemen - außerdem ein auf österreichische Initiative zurückgehendes Paket gegen Kinderpornografie im Internet beschlossen. Das Rechtshilfeabkommen, das nun von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss, enthält u.a. Regelungen für die Einvernahme von Zeugen per Video- oder Telefonkonferenz. Geplant sind auch gemeinsame, grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, gemeinsam verdeckte Ermittlungen zu führen. Ein eigener Abschnitt ist schließlich der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs gewidmet. Künftig soll es den Behörden möglich sein, bei anderen Staaten die Überwachung von Telefonanschlüssen anzufordern. Dabei wird betont, dass der Staat, bei dem das Ersuchen um Überwachung eingetroffen ist, diese nur dann vornehmen muss, wenn dies bei einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall auch geschehen würde. Dies gilt sinngemäß auch, wenn der Telekom-Verkehr in einem anderen Land ohne die technische Hilfe dieses Landes überwacht werden soll. Die Minister haben am Montag auch ein Maßnahmenpaket gegen Kinderpornografie im Internet beschlossen. Grundlage dafür ist eine österreichische Initiative. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten soll verbessert, der Informationsfluss zu Europol sicher gestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Sondereinheiten eingerichtet werden können. Für Innenminister Ernst Strasser (V) ist der Beschluss ein Beispiel dafür, dass die EU Kinderpornografie als "eine der schwersten Formen der Verletzung der Menschenrechte und der menschlichen Würde" betrachte. (APA)