Ihr Verhalten sei "uneinsichtig und geeignet gewesen, die Beamten zu provozieren, was nicht gelungen ist ..."
Wien - In der so genannten "Radfahr-Affäre" gibt es nun eine erste Entscheidung: Am 17. August 1999 hatten
Sicherheitswachebeamte in Wien-Leopoldstadt eine Radfahrerin im Beisein ihrer Kinder - fünf und zehn Jahre alt -
festgenommen, die bei Rot die Praterstraße überquert hatte. Gegen die Festnahme sowie das Anlegen von
Handschellen hatte die Frau Beschwerde erhoben. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVWS) hat diese nun
zurückgewiesen, wie die Exekutive verlautbarte.
Der UVWS stellte laut Exekutive fest, dass sowohl die Festnahme als auch das Anlegen der Handschellen rechtmäßig
waren. Die Frau habe die Bezahlung einer Organstrafverfügung verweigert, daher hätten die Beamten die Verpflichtung
gehabt, "jene Maßnahmen zu ergreifen, die für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens erforderlich" gewesen
wären, so die Polizei. Dazu zählte der Identitätsnachweis, die Radfahrerin habe jedoch keinen Ausweis bei sich gehabt
und sei auch sonst nicht bereit gewesen, ihre Daten bekannt zu geben.
"Einsatz der Handfessel zu Recht erfolgt"
Es habe keine Möglichkeit bestanden, die Identität der Frau festzustellen, heißt es laut Polizei in der Begründung des
UVWS. Und weiter: "Da die Beanstandete unkooperativ gewesen sei, habe die Festnahme ausgesprochen werden
müssen." Die Beschwerdeführerin habe daraufhin ihren Kindern zugerufen, nach Hause zu fahren und deren Vater zu
verständigen, die beiden hätten sich daraufhin entfernt. Die Radfahrerin habe sich in weiterer Folge "äußerst aggressiv
und ungestüm mit der Zielsetzung verhalten, die Amtshandlung zu stören bzw. vollkommen zu verhindern", lautet die
Aussendung der Exekutive weiter. Deswegen sei der "Einsatz der Handfessel zu Recht erfolgt".
Der UVWS bezeichnete laut Wiener Polizei das Verhalten der Beschwerdeführerin als "äußerst verantwortungslos".
Die Beamten hätten nicht "überschießend" oder provokant gehandelt. Umgekehrt sei ihr Verhalten uneinsichtig und
geeignet gewesen, "die Beamten zu provozieren, was nicht gelungen sei", so die Exekutive. "Das Einschreiten der
Sicherheitswachebeamten sei nicht nur zum Zwecke der Durchsetzung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgt -
wenn es auch für die Beschwerdeführerin unangenehm gewesen sei -, sondern habe auch der Verfolgung der
Interessen der Sicherheit der Kinder gedient", hieß es in der Aussendung der Exekutive unter Bezugnahme auf den
UVWS.
Der Fall beschäftigt derzeit auch das Wiener Landesgericht: Der 36-jährige Polizeioffizier muss sich in dieser Causa
wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Die Verhandlung ist für Zeugeneinvernahmen vertagt worden.
"Unfassbar"
Als "blanken Hohn" bezeichnete die Grüne Gemeinderätin Jutta Sander die Entscheidung des Unabhängigen
Verwaltungssenates (UVS) in der sogenannten "Radfahr-Affäre". "Unfassbar, wie weltfremd und unmenschlich sich der
UVS geriert", so Sander.
Die Gemeinderätin kritisierte vor allem die "völlig unverhältnismäßige Wahl der Mittel seitens der Exekutive -
Festnahme und Abführen in Handschellen - und den verantwortungslosen Umgang bzw. die Ignoranz der Beamten
gegenüber den beiden Kindern".
"Der UVS macht mit dieser Entscheidung einmal mehr deutlich, auf wessen Seite er dezidiert nicht steht: nämlich auf
jener der betroffenen Bürger und Bürgerinnen. Nicht genug, dass es überhaupt zu derartig skandalösen
Amtshandlungen kommt - werden Betroffene nun auch noch vom UVS im Stich gelassen und geradezu verhöhnt",
sagte Sander. (APA)