Ein Kampf "David gegen Goliath" zieht sich schon seit Monaten um die Domain http://www.gewinn.at hin. Das Salzburger Jungunternehmen office edv Röthler GmbH & Co KEG http://www.officedv.at ist von der Wailand und Waldstein Gmbh, Herausgeber des Wirtschaftsmagazins Gewinn http://www.gewinn.co.at , auf Unterlassung der Verwendung der Domain gewinn.at geklagt worden. Die bisherigen Gerichtsverfahren am Landesgericht Salzburg (Beschluss vom 8.3.2000, 1 Cg 34/00t) und am Oberlandesgericht Linz (Beschluss vom 8.5.2000, 1R 81/00p) haben gegen "David" office edv entschieden. Nun muss der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Urteil fällen. Die Salzburger registrierten bereits im August 1997 die Domain gewinn.at mit der Absicht, darunter ein Portal für Gewinnspiele zu schaffen. "Wir machen trotz der einstweiligen Verfügung mit gewinn.at weiter", gibt sich Sebastian Röthler, Geschäftsführer der Firma office edv, im pressetext.austria-Interview kämpferisch. "Unser Problem ist, dass es sich beim Domainstreit um ein nach wie vor völlig neues Rechtsgebiet handelt - es ist selbst für einen Fachmann kaum noch zu durchblicken." Vom Gewinn-Verlag wollte zum Domainstreit aufgrund des laufenden Verfahrens vorerst niemand eine öffentliche Stellungnahme abgeben. Unverständlich ist für Röthler, dass die Gerichte es bisher unberücksichtigt ließen, dass sich der Kläger die Wortmarke "Gewinn" erst nach dem Auftreten der Beklagten unter www.gewinn.at registriert hat. "Es könnte sich also um einen Fall von Marken-Grabbing oder reverse-domain-hijacking handeln", so Röthler "Ich bin kein Jurist, mir ist jedoch unverständlich, wie man sich ein Wort wie Gewinn als Wortmarke überhaupt schützen lassen kann." Erst vor kurzem entschied beispielsweise ein Gericht in Hongkong, dass der Software-Konzern Sun Microsystems den Namen "sun" nicht allein für sich beanspruchen könne. Den Vorwurf, selbst als "Domain-Grabber" auf lukrative finanzielle Angebote des Magazins gehofft zu haben, weist er von sich: "Domaingrabbing hatte ich nie im Sinn. Der Gewinn-Verlag wollte auch nie mit uns über eine gütliche Einigung reden, sondern schickte uns gleich den Anwalt." office edv beschäftigt sich seit 1997 mit der Herstellung und dem Verkauf von CD-ROM Produkten (z.B. Steuerprofi, ein Programm zur Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung). 1997 sicherte sich das Unternehmen die begehrten Domainnamen steuerberater.at, rechtsanwalt.at und gewinn.at. Die Absicht war laut Röthler, unter diesen Adressen ein Internetportal für Steuerberater, Rechtsanwälte und Gewinnspiele zu schaffen, was auch geschah. Ironie am Rande: Für die damaligen Projekte und Ideen wurde office edv im Jahr 1998 vom Wirtschaftsmagazin Gewinn - der nun klagenden Partei - unter die "Top 100-Jungunternehmen" gewählt. Auch unter gewinn.at werden derzeit wie vorgesehen Gewinnspiele angepriesen. Die Site steht Gewinnspieleveranstaltern offen. Wie Röthler pressetext.austria erzählt, habe er auch mit der Domain rechtsanwalt.at Schwierigkeiten. Die Rechtsanwaltskammer begehrt die lukrative Web-Adresse. Ein weiterer Rechtsstreit dürfte sich anbahnen. (as)