Wien - Die Eckpunkte der offenbar fixen Pensionsreform sind die schrittweise Anhebung des Frühpensionsalters um eineinhalb Jahre auf 56,5/61,5 Jahre, ein Ansteigen der jährlichen Abschläge von zwei auf drei Prozentpunkte und eine Erhöhung des Pensions- bzw. Pensionssicherungsbeitrages im Öffentlichen Dienst um 0,8 Prozent. Die Frühpension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit soll mit 1. Juli abgeschafft werden. Die übrigen Reformschritte treten mit Oktober in Kraft. Zum Beschluss der Pensionsreform wurde im Bundeskanzleramt ein Papier verteilt, in dem die Eckdaten der Reform angeführt sind. Die APA bringt diese Erläuterung im Wortlaut: Pensionsreform 2000 . Sickl: "Offene Details gekärt" Sozialministerin Elisabeth Sickl erklärte Dienstag Vormittag vor dem Ministerrat, dass nun auch die letzten offenen Details in der Koalition geklärt seien. Zur Regelung, wonach Männer mit 45 und Frauen mit 40 Dienstjahren schon wie bisher mit 55 bzw. 60 Jahren in Pension gehen können, hat die Regierung jetzt die genaue Handhabung geklärt. Bundesheer und Zivildienst werden in der abgeleisteten Zeit für die Beitragsjahre angerechnet, die Kindererziehungszeiten bis zu fünf Jahre. Diese Regelung ist laut Sickl auf fünf Jahre befristet. Sickl bestand auch weiterhin auf dem Termin des Inkrafttretens der Reform im Oktober. Wie sie betonte, würde es für den Staat immer teurer, je länger man die Pensionsreform hinausschiebe. Der Regierung gehe es letztlich darum, die Pensionen für die Zukunft zu sichern. Grasser langfristig für Drei-Säulen-Modell Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) zeigte sich vor Beginn der Sitzung überzeugt, dass das Regierungspaket ohne wesentliche Änderungen abgesegnet wird. Die Reform erachtet der Finanzminister als dringend notwendig. Pensionsreformen würden Thema jeder Regierung sein: "Ein Umlageverfahren braucht immer Nachjustierungen." Langfristig hält Grasser eine Umstellung auf ein Drei-Säulen-Modell für notwendig. Regierung unter Zeitdruck Finanz-Staatssekretär Alfred Finz (V) meinte, dass es sich um "keine gravierende Reform" handle. Die nun erfolgenden Maßnahmen seien vom System her erforderlich. Man dürfe auch nicht vergessen, dass vom frühen Zeitpunkt des Inkrafttretens nur eine kleine Gruppe betroffen sei. Es werde sich zeigen, ob die für die 5.000 betroffenen BeamtInnen vorgelegten Einschleifregelungen ausreichend seien. In jedem Fall stehe die Regierung unter Zeitdruck. Grüne: Reform zulasten der ArbeiterInnen Der Grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen kann sich eine Unterstützung der SP-Anfechtung der Pensionsreform vor dem Verfassungsgerichtshof vorstellen. Man müsse sich aber vorher anschauen, wie eine derartige Anfechtung formuliert sei und welche Punkte sie angreife. Noch sei aber nicht einmal die Regierungsvorlage bekannt, schränkte Van der Bellen ein. Für die Grünen hat vor allem die FPÖ Erklärungsbedarf, weil sich die Pensionsreform "einseitig zu Lasten der ArbeiterInnen" auswirken werde. Zuviele Frauen ohne eigene Ansprüche Ein Mensch, der mit 15 oder 16 Jahren zu arbeiten begonnen hat, "Mitte 50 erhebliche Schäden haben kann" und eine geringere Lebenserwartung als "Beamte wie ich" habe, würde durch die Reform schlechter gestellt. Ein weiterer Grund, warum die Grünen diese Art von Reform nicht befürworten, ist, dass sie "wieder keine Mindestabsicherung für alle Menschen im Alter" bringe. Noch immer seien 300.000 bis 400.000 Frauen ohne eigene Ansprüche. "Der Vertrauensschutz ist bei dieser Art von Tempo nicht gewährleistet," so Van der Bellen. Die Älteren hätten keine Zeit, sich auf die geänderte Situation einzustellen, die Jüngeren "wissen nicht, wie sie dran sind". (APA/red)