Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt zwar die neuen Rechte für Verbraucher beim am 1. Juni 2000 in Kraft tretenden Fernabsatz, beklagt aber die vielen Ausnahmebestimmungen für die boomenden E-Commerce-Branchen. Zu viele Ausnahmen von den wichtigen Schutzvorschriften gebe es für Finanzdienstleistungen, Immobiliengeschäfte, Versteigerungen, Hauslieferungen (vom Pizzadienst zur Kohlenlieferung) und Freizeitdienstleistungen (von der Opernkarte bis zur Pauschalreise), so der VKI am Mittwoch. Weiters beklagt der VKI, dass es kein Rücktrittsrecht gebe, wenn die Ware verderblich ist, wenn Software bzw. Audio- und Videoaufnahmen entsiegelt wurden, wenn mit der Dienstleistung innerhalb von sieben Tagen begonnen wird oder Zeitschriften bestellt wurden. Damit seien viele boomende Branchen des E-Commerce ausgenommen. Der VKI hofft daher auf eine rasche Umsetzung der kürzlich von der EU beschlossenen E-Commerce-Richtlinie, auf eine Verbesserung der Vorschriften zum Fernabsatz und auf eine Selbstregulierung der Anbieter im Rahmen des Projektes "Internetombudsmann". Der VKI rät auch allen Kreditkarteninhabern, Abrechnungen immer sofort und sorgfältig zu prüfen.(APA)