Bereits seit 4. Jänner 2003 ist die so genannte EU-Gebäuderichtlinie, die sich mit der Gesamtenergieeffizienz von Immobilien befasst, in Kraft. Seit Jänner dieses Jahres müsste sie national umgesetzt werden, Österreich hat dies – wie andere EU-Mitgliedsländer auch – jedoch noch verschoben. Bis 2007 soll die Gebäuderichtlinie jedoch in nationales Recht umgesetzt sein.
Derzeit wird die Thematik in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich behandelt, was ebenso unsinnig ist wie die verschiedenen Bauordnungen, die ebenfalls Ländersache sind. Ziel ist jedoch laut Austrian Energy Agency zumindest die Erarbeitung eines einheitlichen Energieausweises für ganz Österreich.
Verpflichtend ab 4. Jänner 2009
Dieser Energieausweis ist eines der wichtigsten Werkzeuge der EU-Gebäuderichtlinie und wird jeden Immobilieneigentümer direkt betreffen. Denn jeder Hausbesitzer, der neu vermieten oder verkaufen will, muss künftig einen Energiepass vorlegen, in dem der gesamte Energieverbrauch der Immobilie detailliert aufgeschlüsselt wird. Der Energieausweis ist ab 4. Jänner 2009 verpflichtend, er darf nicht älter als zehn Jahre sein.
Dabei werden verschiedene "Effizienzklassen" ausgewiesen, die den Ist-Zustand der Immobilie etwa in Sachen Wärmedämmung und Effizienz des Heizungs- und Lüftungssystems ausweisen. Die EU unternimmt damit einen elementaren Schritt in Richtung Klimaschutzziele, denn immerhin rund 40 Prozent des Energieverbrauchs innerhalb der Europäischen Union entfallen auf den Gebäudesektor.
Die Richtlinie hat angesichts des Umstandes, dass die EU etwa die Hälfte der benötigten Energie importieren muss, nicht nur ökologisches, sondern auch politisches Schwergewicht: Baut die Europäische Union nicht sofort aktiv, radikal und innovativ auf dem Bausektor vor, wird sich die Abhängigkeit von Energieimporten laut Prognosen bis 2020 auf rund 70 Prozent erhöhen. Die Internationale Energieagentur prognostiziert einen Zuwachs des weltweiten Energieverbrauchs bis 2030 um mehr als 50 Prozent.
Alle Gebäudearten betroffen
Durch kosteneffiziente bauliche und haustechnische Maßnahmen soll nun die Gesamt-Energieeffizienz der europäischen Immobiliensubstanz optimiert und damit der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht nur Neubauten, sondern auch Instandsetzungen und Sanierungen sowie alle Gebäudearten – vom Büro- bis zum Wohnhaus.
Laut Energieagentur wird sich das Erstellen des Energieausweises in einem "vereinfachten Verfahren" für bestehende Einfamilienhäuser mit rund 300 bis 500 Euro zu Buche schlagen, im Falle von Neubauten dürfte das Energiepickerl fürs Haus als "Nebenprodukt der ohnehin bautechnischen Nachweise" bereits in der Einreichphase und "daher ohne Mehrkosten" erstellt werden können.
Die EU-Gebäuderichtlinie beinhaltet neben dem Energieausweis allerdings weitere Kernelemente: Sie legt etwa die Berechnungsmethode für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz sowie die Mindestanforderungen für Neubauten fest, und sie schreibt die regelmäßige Überprüfung von Heiz- und Klimaanlagen vor. (Ute Woltron, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.4.2006)