Wien - Die neue Haftungsübernahme des Bundes für die Bawag P.S.K. ist in Kraft. Das "Bawag-Gesetz" ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Dies wurde der APA vom Bundeskanzleramt am Dienstag offiziell mitgeteilt.

Geschnürt worden war das Rettungspaket für die angeschlagene Gewerkschaftsbank in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai. Da wurde ein parlamentarisches Schnellverfahren in die Wege geleitet. Mit dem Gesetz wird das Finanzministerium ermächtigt, bis zum 1. Juli 2007 namens des Bundes die Haftung als Bürge für die Bawag zu übernehmen, wenn der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftung 900 Mio. Euro nicht übersteigt.

Nun feilen die Vertragsparteien noch an der genauen Ausformung des begleitenden "Garantievertrages". (APA)