Sie übernahmen damit eine Anweisung des Kanzleramtes an den Bundesnachrichtendienst vom Vortag, wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage bestätigte. Der Sprecher erklärte aber zugleich, weder beim Verfassungsschutz noch beim MAD gebe es Fälle, die mit den in dem Bericht über Bespitzelung von Journalisten durch den BND erwähnten vergleichbar seien.
Etat
Auch für andere Geheimdienste sind Journalisten nun tabu
Aber keine vergleichbaren Fälle bekann
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der
Militärische Abschirmdienst (MAD) in Deutschland dürfen Journalisten
nicht mehr als Quellen zur Eigensicherung führen oder ausspähen.
Diese Weisung erteilten die zuständigen Bundesministerien für Inneres
und Verteidigung am Dienstag.
Das Kanzleramt hatte am Montag als erste Konsequenz aus den bisher
bekannten Fällen angeordnet, dass zur Eigensicherung, also zum
Aufspüren undichter Stellen in den eigenen Reihen, keine Journalisten
mehr als Quellen geführt oder ausgespäht werden sollen. (APA/AP)