Die Diskussionen um öffentliche Gesundheitsvorsorge und um Selbstbehalte bringen es mit sich, dass sich immer mehr Menschen für eine private Krankenversicherung entscheiden, beobachtet Ulrike Braumüller, Geschäftsführerin Personenversicherung beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. Bei der Gruppenkrankenversicherung, bei der sich Versicherungsnehmer eines Unternehmens zusammentun, liegt die Sache ein bisschen anders: Nur bei boomenden Branchen wie der Informationstechnologie kommt das klassische Modell, bei dem der Arbeitgeber seinen Anteil an der monatlichen Prämie übernimmt, zum Einsatz.

Dabei gibt es alle Spielarten: Das Unternehmen zahlt die ganze Versicherung bis hin zu einem Zuschuss zur monatlichen Prämie. Als Zuckerl für die Unternehmen gibt es dabei laut Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, die Möglichkeit, diese Zukunftsvorsorge mit 300 Euro pro Person und Jahr steuerfrei zu halten.

Obgleich solche Boombranchen derzeit spärlich gesät sind, hält Peter Eichler, Vorstandssprecher der Uniqa für den Bereich Personenversicherung, die Gruppenkrankenversicherung auch dann für ein interessantes Modell, wenn der Arbeitgeber nicht zuzahlt. Denn je nach Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der versicherungswilligen Personen, ist die Prämie günstiger. Eichler: "Das ist dann eine Einzelversicherung mit Mengenrabatt, der die monatliche Prämie zwischen zehn und 20 Prozent verringern kann."

100 Euro pro Monat

Ab wann ist eine Gruppe eine Gruppe? "Ab zwanzig Personen", erklärt Hermann Fried, Gruppenleiter Krankenversicherung der Wiener Städtischen. Aussagen über die Höhe der monatlichen Prämie will man bei den beiden Marktführern Uniqa und Wiener Städtische nicht tätigen: Zu weit ist die Bandbreite, zu groß sind die möglichen Variablen, die sich aus Alter bei Abschluss einer Versicherung (je älter, desto teurer), Bundesland (Wien ist am teuersten), Geschlecht (Frau zu sein ist teurer) und vor allem aus den unzähligen Leistungen zusammensetzt, für die sich der Versicherungsnehmer entscheidet oder die er aus dem Vertrag ausspart. Über den Daumen gepeilt, ist jedoch eine Person (ohne Familienmitglieder) mit 100 Euro im Monat auf der sicheren Seite.

Denn, so betonen Eichler und Fried, jeder Vertrag wird auf den Versicherungsnehmer maßgeschneidert. So gewünscht, wird die Zahlung der monatlichen Prämie nicht über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers geführt. Scheidet ein Versicherter aus der Firma aus, kann er die Versicherung weiterführen – allerdings zum Einzeltarif.

Prämien zur privaten Krankenversicherung sind für den Lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig und vermindern das steuerpflichtige Einkommen. Allerdings werden diese Zahlungen gemeinsam mit allen anderen Sonderausgaben wie etwa Aufwendungen zur Wohnraumschaffung oder Lebensversicherungsprämien abgerechnet. Die jährliche Höchstgrenze für alle Sonderausgaben liegt derzeit bei 2920 Euro pro Person. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.5.2006)