Wenn im Internet ein funkelnagelneues Auto um den absoluten Top-Preis von einem Schilling angeboten wird, muss dies nicht unbedingt ein Scherz sein. Laut Arbeiterkammer könnte es sich auch um das Offert eines Online-Auktionshauses handeln. Die Produkte dieser Unternehmen seien im Schnitt billiger als im Handel, wie Harald Glatz, der Chef-Konsumentenschützer der AK Wien, am Montag bei einer Pressekonferenz erklärte. Der Ein-Schilling-Pkw fällt seinen Angaben zufolge trotzdem in die Kategorie "unseriöse Lockpraktiken". Meist neue Waren Laut Arbeiterkammer hat eine aktuelle Studie zum Thema Internet-Auktionen ergeben, dass die Anbieter meist neue Waren in ihren virtuellen Regalen stehen haben. Aus diesem Grund empfahl Harald Glatz den Teilnehmern an solchen Versteigerungen, sich vor dem entscheidenden Mausklick unbedingt einen genauen Überblick über die Preise zu verschaffen. Denn wer ohne genaue Marktübersicht mitbiete, riskiere viel. So war etwa in einem deutschen Auktionshaus ein elektronischer "Organizer" um zwei Drittel teurer als das günstigste Angebot im Fachgeschäft. Dabei hat es sich laut Glatz aber um einen Ausreißer gehandelt. In 86 Prozent der Fälle waren die "Schnäppchen" im Web günstiger zu erstehen. Es sei sogar ein Mobiltelefon gesichtet worden, das dort um 60 Prozent billiger angeboten worden sei. Wer ist der Verkäufer? Meist sind Firmen die Verkäufer der zur Versteigerung gebrachten Waren. Was laut Arbeiterkammer den Vorteil hat, dass Konsumenten-Schutzbestimmungen und das Fernabsatzgesetz prinzipiell gelten. Bei privaten Anbietern (und falls die Produkte gebraucht sind) sei dies jedoch nicht der Fall. Als problematisch beurteilte die AK, dass nicht immer klar zu erkennen sei, ob nun eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender hinter dem Angebot stecke. Nur wenige Betreiber bieten laut Arbeiterkammer Garantien an, dass der Verkäufer zu seinem Geld kommt bzw. der Käufer zu seiner Ware. Eine gute Idee seien Treuhandkonten, wie Harald Glatz betonte. Dabei übernimmt etwa das Auktionshaus die Verwaltung des Betrages, bis das ersteigerte Stück bei seinem neuen Besitzer eingelangt ist. Datenschutz Auch eine Korrektur der Eingabe solle möglich sein, verlangte der AK-Konsumentenschützer. Da das Internet "grenzenlos" funktioniert, können Käufer ohne Probleme auch bei Häusern in den USA zugreifen. Dort gebe es jedoch praktisch keinen gesetzlichen Anspruch auf Datenschutz, warnte Glatz. Die AK-Konsumentenschützer haben die Versteigerung von 22 Produkten bei fünf österreichischen (spox, bidmania, onetwosold, schatztruhe und offerto) und zwei deutschen (eBay, ricardo) Auktionsanbietern verfolgt. Versteigert werden demnach großteils Handys, Computer und Notebooks. Das Auftreten der deutschen Firmen wurde von der AK als "professioneller" beurteilt. Der heimische Online-Auktionsmarkt stecke hingegen, so hieß es, noch in den Kinderschuhen. (APA)