Staatsanwalt und Ex-Abgeordneter Walter Geyer streitet für Bürgerinitiativen um die Möglichkeit, Mitsprache zu erzwingen.

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Wien - Den größten Erfolg konnte Walter Geyer, ehemaliger Grünen-Abgeordneter und Vorstandsmitglied des Vereins zur Unterstützung von Bürgerinitiativen, noch gar nicht in seinen Jahresbericht 2005 schreiben, denn das Urteil erging erst im April: "Man kann sich erstmals an Politiker halten, wenn sie es versäumen, jene Normen zu erlassen, die notwendig wären, um Gesundheitsschäden durch Umweltbelastungen vorzubeugen", freut sich Geyer im Gespräch mit dem Standard.

Dass Politiker für Umweltschäden haften, ist juristisches Neuland, die Klage war zunächst als gar nicht besonders aussichtsreich eingestuft worden. Nun aber hat das Oberlandesgericht Graz festgestellt, dass Bürger im Vorhinein gerichtlich feststellen lassen können, dass ein noch nicht eingetretener, aber erwartbarer Schaden von den Behörden und den Politikern zu verantworten ist, die diesem Schaden nicht vorgebeugt haben.

Feinstaubbelastung

Dahinter steckt eine Klage von Christian Wabl, der Sprecher der Grazer Initiative Feinstaub.atist. Er wollte erzwingen, dass die steirische Landesregierung Maßnahmen gegen die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung setzt. Das Oberlandesgericht hat dies für prinzipiell zulässig erklärt - und dieses Prinzip weist weit über den Fall hinaus, erklärt die Grünen-Juristin Marlies Meyer: "Der Bürger ist immer dann arm dran, wenn es für ein Problem keinen einzelnen Verursacher gibt - das gilt genauso etwa bei Nitratbelastung des Grundwassers, für die ja auch nicht ein bestimmter Bauer verantwortlich gemacht werden kann."

Biomasse-Heizkraftwerk

Wohl aber könne man die Politiker in die Pflicht nehmen, die Maßnahmen verordnen müssten, um die allgemeine Gefährdung abzuwenden. Und man muss dazu nicht abwarten, dass Menschen tatsächlich krank werden - man kann schon vorsorglich vom Gericht feststellen lassen, dass die Politiker dafür haften, wenn sie zu wenig tun, erklärt der Anwalt Karl Newole.

Neben dieser Klage hat der Bürgerinitiativen-Verein 15 weitere Rechtsverfahren unterstützt. Darunter unter anderem auch eine Initiative gegen ein Biomasse-Heizkraftwerk im Ortsgebiet von Gars am Kamp. Meyer: "Die Grünen sind ja sehr für Biomasse, aber die Anlagen müssen ordentlich geplant und gesetzeskonform errichtet werden."

Tendenz

Eine Tendenz sieht Geyer bei allen Bürgerinitiativen: "Wir stellen fest, dass die Rechtsverfahren immer teurer werden, weil Einwände gegen amtliche Sachverständigengutachten nur dann fruchten können, wenn sie durch private Sachverständigengutachten untermauert werden können."Kommentar Seite 24

Staatsanwalt und Ex-Abgeordneter Walter Geyer streitet für Bürgerinitiativen um die Möglichkeit, Mitsprache zu erzwingen. Foto: Corn 402.493 Euro und 16 Cent hat der Verein "BIV - Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen"seit seiner Gründung im Jahr 1992 an Bürgerinitiativen und Vereine überwiesen.

Selbstbesteuerung

Die Mittel, über die ein dreiköpfiger Vereinsvorstand (Marlies Meyer, Walter Geyer und Ronald Schmutzer) wacht, werden von den Grünen Nationalratsabgeordneten in Form einer Selbstbesteuerung aufgebracht, derzeit geht es um knapp 33.000 Euro im Jahr.

Gefördert werden ausschließlich Kosten für Rechtsverfahren, mit denen Umwelt-, Demokratie-, Menschenrechts- und Sozialanliegen durchgesetzt werden sollen - eine engere Verbindung zu den Grünen und ihrer Politik ist dabei nicht vorgesehen. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Printausgabe, 29.5.2006)