Klagenfurt - Der Streit um die Bilanzaffäre der Hypo Alpe-Adria-Bank (HAAB) wird die Experten noch eine Weile beschäftigen. Die Bank mit Sitz in Klagenfurt hatte im Herbst 2004 durch Zins- und Währungsspekulationen 328 Millionen Euro verloren, die Summe aber nicht in voller Höhe in der Bilanz dieses Jahres abgeschrieben. "Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um Swaps gehandelt hat", sagte Vorstandsvorsitzender Wolfgang Kulterer am Mittwoch. Die Prüfer meinen hingegen, es seien Optionen gewesen.

Kleiner Unterschied, große Folgen

Der kleine, aber für die Bilanzerstellung entscheidende Unterschied: Verluste aus Swaps können auf mehrere Jahre verteilt werden, genau das hat die HAAB International auch gemacht. Optionen - so genannte "Swaps mit einer Knock-out-option" - müssen hingegen im Wertpapier-Handelsbuch erfasst werden, die Verluste in dem Jahr realisiert werden, in dem sie anfallen und daher auch in diesem Jahr bilanziert werden.

Die Bankprüfer bewerteten die Zins- und Währungsgeschäfte der Hypo als Optionen, Kulterer ist nach wie vor überzeugt davon, es seien Swaps, er habe daher korrekt gehandelt und die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos. Diese Frage wird nicht nur für das Verfahren der Finanzmarktaufsicht gegen die HAAB und den Vorstand entscheidend sein, sondern auch für die gerichtlichen Erhebungen gegen Kulterer und seine Vorstandskollegen Günter Striedinger und Thomas Morgl.

Ermittlungen

Den Vorständen wird unter anderem der Verstoß gegen Paragraf 255 Aktiengesetz vorgeworfen. Darin heißt es, wer "als Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates, als Beauftragter oder Abwickler" die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergebe oder verschleiere, sei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen. Die "unrichtige Wiedergabe" betrifft sowohl Berichte als auch Bilanzen, "öffentliche Aufforderungen zur Beteiligung" oder Angaben gegenüber Wirtschaftsprüfern.

Gegen den ehemaligen Leiter der Abteilung Treasury der Bank wird wegen Verdachtes des Verstoßes gegen Paragraf 153 StGB ermittelt. Der Inhalt des Paragrafen: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Wer durch die Tat einen 25.000 S übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 500.000 S übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen." (APA)