Die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG können die Zahl ihrer Beamten aus der Zeit vor der Privatisierung reduzieren und so den geplanten Personalabbau sozialverträglich gestalten. Die Bundesregierung verabschiedete dazu ein entsprechendes Gesetz. Die Maßnahmen für Vorruhestandsregelungen seien nur auf die Post-Nachfolgeunternehmen beschränkt sowie eine einmalige "Altfall-Regelung". Sie würden nicht auf andere Bereiche übertragen, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Mittwoch.

"Spezifische und singuläre Maßnahme"

Es handle sich um eine "spezifische und singuläre Maßnahme". Auch gehörten Vorruhestandsregelungen angesichts der notwendig werdenden längeren Arbeitszeiten "nicht zu den Instrumenten der Wahl". Die Kosten der geplanten Vorruhestandsregelungen für Beamte würden von den Unternehmen getragen und belasteten nicht den Bundeshaushalt. "Der Steuerzahler wird dafür nicht herangezogen", sagte Steg.

Ost-West-Konstellation

Neben dem historisch bedingt hohen Beamten-Anteil gebe es eine besondere Ost-West-Konstellation, hieß es. Während es im "alten Westen" Beamte gegeben habe, seien es im Osten vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werden.

Wettbewerb

Ohne das jetzt vom Kabinett verabschiedete Gesetz könnten die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen ihre Personalanpassungen laut Steg nur zu Lasten des Tarifbereiches vornehmen. "Das wäre eine doppelt einseitige Belastung des Arbeitnehmerbereiches in den jeweiligen Unternehmen und dann noch einmal eine Belastung des Ostens im Vergleich zum Westen."

Mit den jetzigen Regelungen seien Anpassungen ohne Ungerechtigkeiten und ungleiche Belastungen möglich. Die Unternehmen müssten angesichts der Veränderungen seit ihrer Privatisierung in die Lage versetzt werden, sozialverträglich Personal abzubauen. (apa) ~