Waren werden zum Schein aus einem EU-Land in ein anderes Mitgliedsland ausgeführt, der Exporteur holt sich die Mehrwertsteuer vom Staat und bringt die Ware dann wieder "inoffiziell" ins Land zurück. Eine Variante: Die von der Mehrwertsteuer befreite Ware wird dann im Ausland mit Mehrwertsteuer verkauft, diese aber nicht abgeführt.
"Der gemeinsame Markt macht auch gemeinsame Betrugsbekämpfung notwendig", sagte EU-Steuerkommissar László Kovács am Mittwoch bei der Präsentation seiner Pläne.
Die EU will ein neues Mehrwertsteuermodell, bei dem bei grenzüberschreitenden Transaktionen nicht mehr die Unternehmen, sondern die Finanzämter des Ursprungslandes die Mehrwertsteuer kassieren und diese dann an die Finanzämter des Ziellandes überweisen. Der Käufer einer Ware aus einem anderen EU-Land muss dann die Rechnung samt Mehrwertsteuer bezahlen, der Verkäufer muss diese dann an sein Heim-Finanzamt abliefern und letzteres überweist die Mehrwertsteuer dann an das Finanzamt des Käufers, der dann ein Guthaben hat. Die Details - etwa welcher Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt - sind noch nicht geklärt und sollen mit den EU-Finanzministern diskutiert werden. Damit soll Betrug deutlich schwieriger werden.
Nein zu Österreich
Österreich und Deutschland haben dagegen ein anderes System vorgeschlagen und beantragt: Das "Reverse-Charge-System", bei dem Firmen untereinander keine Mehrwertsteuer verrechnen und erst der Letztverbraucher die Mehrwertsteuer zahlt. Wie bereits berichtet, dürfte Brüssel aber dieses System nicht genehmigen. Kóvacs hält es zur flächendeckenden Betrugsbekämpfung für eher ungeeignet, sagte er am Mittwoch.