Geschlechterpolitik
Diskriminieren verbieten
Soziale Rechte in der EU-Charta umstritten
Brüssel - Die Arbeit an der geplanten EU-Grundrechtscharta ist am Dienstag in eine entscheidende Phase getreten. Der
62-köpfige Konvent zur Ausarbeitung der Charta hat "in heftigen Diskussionen die erste Hälfte seiner Arbeit abgeschlossen",
erklärte der Vorsitzende, der frühere deutsche Bundespräsident Roman Herzog, in Brüssel. Der Entwurf zu den sozialen
Rechten, der dieser Tage erstmals vorgestellt werden soll, bleibt laut Herzog "besonders umstritten".
Über die Verbindlichkeit der EU-Grundrechtscharta entscheiden die europäischen Staats- und Regierungschefs. Der Konvent
will laut Herzog seine Arbeit bis September abschließen, um eine Entscheidung über die Charta noch beim EU-Gipfel in
Nizza im Dezember zu ermöglichen. Beim bevorstehenden EU-Gipfel in Feira soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Fundamentale Rechte
Die ersten 30 Artikel der Grundrechtscharta enthalten laut Herzog die "fundamentalen Rechte des Menschen, verschiedene
Freiheitsrechte und Verbote von Diskriminierungen". Der geänderte Entwurf sieht etwa ein "Verbot eugenischer Praktiken", ein
"Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen" und ein generelles Verbot des Menschenhandels vor.
Weitere Verbote betreffen "Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder
sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, politischer oder sonstiger
Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung".
Die Charta soll "nur Organe der EU binden, nicht die Mitgliedsstaaten, außer beim Vollzug von EU-Recht". Besonders im
Bereich der sozialen Rechte würden sich aber "neue Zuständigkeiten für die EU" ergeben. (APA)