Brüssel - Die Arbeit an der geplanten EU-Grundrechtscharta ist am Dienstag in eine entscheidende Phase getreten. Der 62-köpfige Konvent zur Ausarbeitung der Charta hat "in heftigen Diskussionen die erste Hälfte seiner Arbeit abgeschlossen", erklärte der Vorsitzende, der frühere deutsche Bundespräsident Roman Herzog, in Brüssel. Der Entwurf zu den sozialen Rechten, der dieser Tage erstmals vorgestellt werden soll, bleibt laut Herzog "besonders umstritten". Über die Verbindlichkeit der EU-Grundrechtscharta entscheiden die europäischen Staats- und Regierungschefs. Der Konvent will laut Herzog seine Arbeit bis September abschließen, um eine Entscheidung über die Charta noch beim EU-Gipfel in Nizza im Dezember zu ermöglichen. Beim bevorstehenden EU-Gipfel in Feira soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Fundamentale Rechte Die ersten 30 Artikel der Grundrechtscharta enthalten laut Herzog die "fundamentalen Rechte des Menschen, verschiedene Freiheitsrechte und Verbote von Diskriminierungen". Der geänderte Entwurf sieht etwa ein "Verbot eugenischer Praktiken", ein "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen" und ein generelles Verbot des Menschenhandels vor. Weitere Verbote betreffen "Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung". Die Charta soll "nur Organe der EU binden, nicht die Mitgliedsstaaten, außer beim Vollzug von EU-Recht". Besonders im Bereich der sozialen Rechte würden sich aber "neue Zuständigkeiten für die EU" ergeben. (APA)