Die nächste Regierung wird gezwungen sein, die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Liegenschaften deutlich anzuheben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nämlich eine Gesetzesprüfung der derzeitigen Regelung eingeleitet, die eine Steuerbemessung auf Grundlage des Einheitswerts vorsieht. Obwohl die Bemessungsgrundlage 2001 vom einfachen auf den dreifachen Einheitswert erhöht wurde, ist die Kluft zum tatsächlichen Verkehrswert durch steigende Immobilienpreise weiter aufgegangen. Das schafft nach Meinung von Rechtsexperten eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Immobilien und anderen Erbschaften.Obwohl der VfGH in früheren Entscheidungen die Einheitswertregelung bestätigt hat, wird er diesmal vom Gesetzgeber wohl eine grundlegende Reform fordern - möglicherweise sogar eine Erbschaftsbesteuerung auf Grundlage der Verkehrswerte. Bei einem Verfahren von neun Monaten und einer angemessenen Reparaturfrist könnte bis Mitte oder Ende 2007 Zeit sein, Immobilien noch unter der derzeit begünstigten Steuerrate weiterzugeben. (ef, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6.6.2006)