Der 80-Jährige aus Waizenkirchen hatte die Bronze-Figur mit rot-grüner Lackfarbe besprüht und mit weißen Daunen gefedert. Die Skulptur habe mit Kunst nichts zu tun, "sie ist eine Art Pornografie", meinte Humer, der 22 Mal vorbestraft ist. Bei der "Verschönerungsaktion" geholfen hatte ihm sein Freund Franz L. Der 67-Jährige gab sich vor Gericht als "Leiter- und Kübelhalter" aus. "Ich schmiss auch die Federn rauf, weil Martin es so wollte." Dafür erhielt er von Richter Helmuth Marco Torpier eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 120 Euro.
Angeklagten nahmen ihr Urteil an
Die beiden Pensionisten, die sich selbst verteidigt hatten, nahmen das Urteil sofort an. Ihnen drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Staatsanwältin Barbara Feichtinger gab keine Erklärung ab. In ihrem Plädoyer betonte sie, dass man Kritik an der Kunst in Worten, aber nicht in Werken äußern könne und dabei fremde Sachen verunstalte. Die fortgesetzte Verhandlung lief etwas turbulent ab, der Richter drohte einem Anhänger von Humer - insgesamt fand sich ein Dutzend im Saal ein - mit dem Rausschmiss, falls er die Zurufe nicht einstelle.
Der Richter begründete das Urteil mit dem "Eingriff in fremdes Rechtsgut" und bezifferte den Schaden zum Nachteil der Salzburg Foundation mit rund 6.750 Euro. Diese hatte den deutschen Künstler Markus Lüpertz mit dem 500.000 Euro teuren Auftrag betraut. Er schuf eine zwei Meter hohe, nackte Frauenfigur mit weiß bemaltem Gesicht und Barock-Zopf, die in Salzburg teilweise auf Ablehnung stößt. Der Künstler nannte sie zu Ehren des Salzburger Komponisten "Hommage an Mozart".