Der Rechtsstreit zwischen Leo Kirchs und der Deutschen Bank wegen des Zusammenbruchs des Kirch-Medienimperiums geht in den USA in eine neue Runde. Ein Berufungsgericht hob bereits am Dienstag in Teilen die vor zwei Jahren ergangene Abweisung der Kirch-Klage in der ersten Instanz auf.

Der vorliegenden schriftlichen Begründung zufolge stehen damit die Vorwürfe des Medienunternehmers bezüglich Verleumdung, strafbarer Störung von Geschäften zu eigenen Gunsten sowie Verschwörung weiter im Raum.

Klären, ob US-Gericht zuständig ist

Das Berufungsgericht betonte allerdings, dass es in der Sache über diese Anschuldigungen keineswegs entschieden habe. Vielmehr forderte es die Vorinstanz auf, binnen 60 Tagen zu klären, ob für diese Punkte überhaupt ein US-Gericht zuständig sei. 2004, im ersten Prozess, hatte die zuständige Richterin Naomi Reice Buchwald eine Zuständigkeit verneint.

Die Deutsche Bank und ein Vertreter Leo Kirchs wollten sich zu der Entscheidung nicht äußern.

Etwa ein Dutzend Rechtsstreitigkeiten

Kirch und die Deutsche Bank befinden sich derzeit in etwa einem Dutzend Rechtsstreitigkeiten. Der 79-Jährige wirft dem Institut und dessen Ex-Chef Rolf Breuer vor, seinen Konzern absichtlich in den Ruin getrieben zu haben, um anschließend von der Zerlegung zu profitieren. Im Kern geht es um ein Fernsehinterview des Bankers, in dem dieser Anfang 2002 nach Auffassung Kirchs die Kreditwürdigkeit des Medienmoguls absichtlich in Frage stellte. "Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, (...) noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen", hatte der damalige Deutsche-Bank-Chef wenige Wochen vor der größten Pleite in der deutschen Mediengeschichte gesagt.

Im Jänner hatte der Bundesgerichtshof im Grundsatz entschieden, dass die Bank und auch Breuer eine Mitverantwortung für den Zusammenbruch des Kirch-Konzerns tragen. Der Medienunternehmer kann nun im Rahmen einer Leistungsklage Schadenersatzansprüche geltend machen, hat dies aber bisher nicht getan.

Im September 2004 hatte das zuständige New Yorker Gericht in erster Instanz Kirchs Klage gegen die Bank, Breuer und das Medienunternehmen Liberty Media von John Malone abgewiesen. Bei Breuers Interview habe es sich um eine Meinungsäußerung gehandelt, die zudem nicht falsch gewesen sei, lautete damals die Begründung. Der Klage hatte sich auch die International Television Trading Corp (ITTC) angeschlossen.

Das Berufungsgericht bestätigte am Dienstag aber zumindest die Entscheidung der Vorinstanz, ITTC könne keinerlei Ansprüche geltend machen. Das Gericht schloss sich darüber hinaus der Auffassung der Vorinstanz an, die Kirchs Vorwurf der Verleitung zum Vertragsbruch als unbegründet abgewiesen hatte. (APA/Reuters)