Wien – Seit 1. Juni ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft, mit dem jeder bestimmte medizinische Behandlungsmethoden ausschließen kann _– falls man später im Krankheitsfall nicht mehr wirklich fähig ist, zu entscheiden. Wie eine Impfung sei die Patientenverfügung eine Prophylaxe, sagte Wiener Ärztekammerpräsident Walter Dorner. Einmal verfügt gilt sie, falls sie nicht rückgängig gemacht wird, fünf Jahre lang. Danach diene sie zwar als Orientierungshilfe, sei aber für den behandelnden Arzt nicht verbindlich. Für die Verbindlichkeit ist eine Auffrischung nötig. Damit das Erstellen einer solchen Verfügung so informativ und rasch wie möglich abläuft, haben die Wiener Ärzte- und Rechtsanwaltskammer ein Servicepaket geschnürt, das Gespräche und Beratung eines (zukünftigen) Patienten gleichzeitig, sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Rechtsanwalt, ermöglicht und dem Klienten Wege erspart. Die Kosten der Beratung sind nicht festgelegt. Der Patient muss genau beschreiben welche Maßnahmen er bei Krankheit oder Unfall nicht will, ein Arzt berät. Neben dem Rechtsanwalt können das Dokument noch Notare oder Mitarbeiter einer Patientenvertretung unterschreiben. 150 Ärzte und 200 Anwälte haben sich gemeldet, Patienten beratend zur Seite zu stehen. Am Wochenende wird es für sie Schulungen geben. Mit der Freiwilligkeit wird ausgeschlossen, dass ein behandelnder Arzt aus ethischen Gründen die Patientenverfügung nicht befolgt. Ein Widerruf des Patienten ist jederzeit und formlos möglich, "auch mit Gesten," sagt Elisabeth Rech von der Rechtsanwaltskammer. (mil, DER STANDASRD Printausgabe 8.6.2006)