Vergangene Woche löste Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), eine rege Diskussion darüber aus, ob PCs mit Internetanschluss Rundfungebührenpflichtig seien – der WebStandard berichtete.

Stellung

Am Montag nahm das Gebühren Info Service (GIS) dazu Stellung. Laut der ORF- Tochter sind Private, die einen Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte als einziges Rundfunkempfangsgerät nutzen, gebührenpflichtig.

"Hat Gebühren zu entrichten"

Der entsprechende Gesetzestext zum Thema: (§ 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG)) , "wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat Gebühren zu entrichten". Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen kann.

Firmen gebührenpflichtig

Anders sieht es in Unternehmen aus: Hier wird für betriebseigene Radios und Fernseher die Gebühr nach der so genannten Zehnerregel berechnet. Pro zehn Geräte muss demnach einmal bezahlt werden. Was aber tun mit den Computern, die in der Regel wesentlich häufiger vorhanden sind als Radio- und TV-Geräte? Die "Zehnerregel" steht zwar im Rundfunkgebührengesetz, aber "in keiner Form hat der Gesetzgeber daran gedacht, pro zehn PCs in einem Unternehmen eine Gebühr zu fordern", so die GIS.

Keine Doppelverrechnung

Es sei es nicht "im Interesse der GIS, sämtliche in Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen." Man denke auch nicht an "Doppelgebührenverrechnungen", versicherte das Unternehmen. Andererseits: "Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich." Deshalb soll nun die erwünschte "eindeutige Regelung" gefunden werden.

Gespräche

Dementsprechend ist die GIS bereits in intensiven Gesprächen mit der Wirtschaftskammer und Interessenvertretungen, um eine für alle akzeptable Regelung zu erzielen.(red/APA)