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Die neu dazu kommenden KollegInnen könnten möglicherweise bereits im August ihre Arbeit aufnehmen.

Foto: AP/Pleul
Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien erhält personelle Verstärkung, "um die BAWAG-Affäre und andere große und komplizierte Fälle von Wirtschaftskriminalität möglichst rasch und lückenlos aufklären zu können", wie Christoph Pöchinger, Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, am Mittwoch bekannt gab. Das Finanzministerium hat zwei zusätzliche Planstellen bewilligt, mit denen die derzeit sieben in der Wirtschaftsgruppe tätigen Ankläger entlasten werden sollen.

Zwei von ihnen sind seit Wochen ausschließlich damit beschäftigt, Licht ins Dunkel des BAWAG-Krimis zu bringen. Die übrigen auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwälte "gehen ebenfalls in Arbeit unter", wie es im Grauen Haus heißt. Ihnen sollen die neu dazu gewonnenen Kollegen zur Hand gehen, die laut Justizministerium möglicherweise bereits im August ihre Arbeit aufnehmen werden. Bis dahin soll die überlastete Wirtschaftsgruppe durch personelle Umschichtungen vor dem Kollaps bewahrt werden.

"Es ist schön, wenn wir neue Planstellen bekommen", freute sich Gerhard Jarosch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, im Gespräch mit der APA grundsätzlich über die Neuigkeiten aus dem Justizpalast. Fraglich sei allerdings, ob diese auch besetzt werden können.

Nachwuchsmangel

Derzeit gibt es bei den Staatsanwälten nämlich einen nicht unerheblichen Nachwuchsmangel. Möglichen Interessenten erscheine im Hinblick auf das in Aussicht genommene Bundesmitarbeitergesetz, das ab 2008 dienstrechtliche Verschlechterungen befürchten lässt, der Posten eines öffentlichen Anklägers offenbar nicht mehr attraktiv genug, vermuten Standesvertreter.

Bei der Wiener Anklagebehörde sind derzeit 56 Staatsanwälte tätig. Seit Monaten können vier offene Planstellen nicht nachbesetzt werden. "Es ist schwer, geeignete Bewerber zu finden", konstatierte Jarosch, der das ebenfalls nicht zuletzt auf das Bundesmitarbeitergesetz zurückführt: Einerseits gebe es zur Zeit relativ wenig ernennbare Richteramtsanwärter, andererseits würden es diese vorziehen, die Richterlaufbahn und damit einen Beruf einzuschlagen, der durch das Richterdienstgesetz abgesichert ist. (APA)