Nach jahrelanger Diskussion haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt. Wie aus dem Rat der Ständigen EU-Vertreter am Freitag in Brüssel zu erfahren war, erfolgte die Einigung über die Richtlinie, die vor allem Musikverbreitung im Internet regeln soll, bei einer Sitzung am Donnerstag. Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte der Autoren grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen.Privates Kopieren erlaubt So können Musikstücke aus dem Internet für rein private, nicht-kommerzielle und Unterrichtszwecke kopiert werden. Die Richtlinie soll in der nun vorbereiteten Schlussfassung bei der nächsten Sitzung des Ständigen Rates formell beschlossen werden. Danach geht der Entwurf zur zweiten Lesung an das Europaparlament. Der Verband der internationalen Phonoindustrie (IFPI) zeigte sich in Brüssel enttäuscht und bemängelte, die seit Jahren umstrittene Richtlinie lasse viele Fragen offen. Unter anderem hätten die Mitgliedsstaaten weiter die Möglichkeit, Sonderregelungen für ihr Gebiet zu treffen. Die Musikindustrie hatte auf einen umfassenden Schutz der Autorenrechte und vor Raubkopien gedrängt. Die Branche befürchtet Milliardenverluste vor allem, seit das Kopieren von Musikstücken über das Internet durch Kompressionsverfahren wie den Übertragungsstandard MP3 sehr viel einfacher und schneller geworden ist. Francis Moore, IFPI-Direktorin für Europa, sagte, die Bestimmungen der Richtlinie seien "so weit gefasst, dass schwere Konsequenzen für die Industrie zu befürchten sind". (APA)