Graz - "Wäre er weiß, wäre ihm das nicht passiert", fasst der Grazer Anwalt Klaus Kocher das, was seinem heute 23-jährigen Mandanten O. im Mai 2005 zustieß, zusammen. Der aus Afrika stammende Mann war unterwegs zu einer Baustelle, als drei Beamte ihn anhielten, auf den Boden drückten, Handfesseln anlegten und bei den Haaren wieder hoch zogen. Später, als O.'s Identität bereits überprüft war, wurde dennoch ein Drogentest gemacht.

Vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) wurde die Amtshandlung nun als "rechtswidrig"verurteilt. Der Leiter der Grazer Kriminalpolizei, Werner Jud, sieht trotzdem keine Notwendigkeit für dienstrechtliche Folgen: Die Beamten hätten O. mit einem Drogendealer verwechselt. Weil sich der am Boden Liegende mit Fußtritten zu wehren versucht hätte, wäre die Vorgangsweise "gerechtfertigt": Ein Argument, das bereits widerlegt wurde, erklärt Kocher, denn O. sei vom Verdacht des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Auch besagte Ähnlichkeit gebe es nicht: "Mein Mandant hat Rastalocken, der gesuchte Dealer eine Igel-Frisur."

Der verantwortliche Richter des UVS, Erich Kundegraber, bemerkte, dass es "nichts Besonderes"sei, wenn es in solchen Fällen keine Konsequenzen gebe: "Vielleicht sollte man da einmal die Ausweitung der Kompetenzen des UVS andenken!"(cms, DER STANDARD - Printausgabe, 22. Juni 2006)