Der US-Anbieter von Musik im Internet MP3.com hat sich im Urheberrechtsstreit mit den Musikverlagen Medienkonzerne Bertelsmann (BMG) und Warner (WMG) außergerichtlich geeinigt. Wie die drei Unternehmen am Freitag in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten, schlossen sie ein Abkommen, das zwei Online-Dienste von MP3.com zur Nutzung der Musikkataloge von BMG und WMG gegen Tantiemenabgabe berechtigt. Der US-Musikverlegerverband, in dem neben BMG und WMG auch die Seagram-Gruppe und der Sony-Konzern aus Japan sowie die britische EMI organisiert sind, hatte Ende Jänner gegen MP3.com geklagt. MP3.com wurden unlauterer Wettbewerb und die illegale Betreibung eines digitalen Musikarchivs vorgeworfen. Auf der Site www.My.MP3.com können Internet-Surfer Kopien von eigenen CDs speichern und von jedem PC mit Webzugang auf der Welt abhören. Die Höhe der finanziellen Einigung wurde zunächst nicht bekannt. Nach Informationen des Online-Fachmagazins ZDNet soll sich MP3.com aber zu einer Zahlung zwischen 75 und 100 Millionen Dollar (111,8 Mill. Euro/1,54 Mrd. S) bereit erklärt haben. Der Prozess gegen MP3.com war der weltweit erste zwischen Musikanbietern im Internet und den großen Musikverlegern. Einigungen zwischen MP3.com und Seagram, Sony und EMI stehen noch aus. (APA)