München - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein vorläufiges Verbot des "T-ISDN xxl"-Tarifs der Deutschen Telekom aufgehoben. Damit wird es für Telekom Kunden mit ISDN-Anschluss (monatlicher Grundpreis 59,90 Mark) möglich sein, Sonntags und Feiertags unentgeltlich Deutschland weit zu telefonieren und im Internet zu surfen. Der Telekom-Konkurrent AOL Deutschland hatte gegen den Tarif Beschwerde eingelegt und vom Kölner Verwaltungsgericht zunächst Recht bekommen. AOL hat argumentiert, dass die Telekom die notwendigen Kundendaten für die Einführung des vergangenen Sonntag in Kraft getretenen Tarifs ausschließlich ihrer Tochter T-Online bereit stelle. Dies gehe gegen die Auflage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die den Tarif genehmigt hat. Das Gericht teile die Bedenken des Kölner Verwaltungsgerichtes nicht, so eine Mitteilung des OVG Münster. Eine abschließende Entscheidung in dem beim Verwaltungsgericht Köln weiterhin anhängigen Eilverfahren stehe allerdings noch aus. (szonnet/pte)