IT-Business
Deutschland: Gratissurfverbot wird aufgehoben
Beschwerde von Konkurrent AOL vorerst zurückgewiesen
München - Das
Oberverwaltungsgericht
Münster hat ein vorläufiges
Verbot des "T-ISDN xxl"-Tarifs
der Deutschen Telekom
aufgehoben. Damit wird es für
Telekom Kunden mit
ISDN-Anschluss (monatlicher
Grundpreis 59,90 Mark)
möglich sein, Sonntags und
Feiertags unentgeltlich Deutschland weit zu telefonieren und im Internet zu
surfen. Der Telekom-Konkurrent
AOL Deutschland
hatte
gegen den Tarif Beschwerde eingelegt und vom Kölner Verwaltungsgericht
zunächst Recht bekommen.
AOL hat argumentiert, dass die Telekom die notwendigen Kundendaten für
die Einführung des vergangenen Sonntag in Kraft getretenen Tarifs
ausschließlich ihrer Tochter T-Online bereit stelle. Dies gehe gegen die
Auflage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die den
Tarif genehmigt hat.
Das Gericht teile die Bedenken des Kölner Verwaltungsgerichtes nicht, so
eine Mitteilung des OVG Münster. Eine abschließende Entscheidung in dem
beim Verwaltungsgericht Köln weiterhin anhängigen Eilverfahren stehe
allerdings noch aus. (szonnet/pte)