Staatsangehörigkeit
Zum einen kritisiert die Brüsseler Behörde die Diskriminierung auf
Grund der Staatsangehörigkeit bei der Erteilung von Genehmigungen für
die Eröffnung einer Apotheke.
Nicht-österreichische Staatsangehörige
erhalten derzeit keine Genehmigung für die Eröffnung einer
öffentlichen Apotheke, wenn auf dem Standort nicht schon in den drei
Jahren davor eine Apotheke betrieben wurde.
Versorgungssicherheit
Zum anderen attackiert die Kommission auch das Verbot der
Eröffnung einer Apotheke in Gemeinden, in denen es keine Arztpraxis
gibt, und verweist dabei auf die Ziele der öffentlichen Gesundheit
und auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Ebenso für
unzulässig hält Brüssel die Beschränkung der Zahl der Apotheken
abhängig von der Einwohnerzahl und die Mindestentfernung zwischen
Apotheken.
Wahl der Rechtsform
Auch in der Beschränkung der Wahl der Rechtsform einer Apotheke -
wie etwa das Verbot für Kapitalgesellschaften, Apotheken zu erwerben
- sieht die Kommission einen EU-Rechtsverstoß. "Die Qualität der von
einer Apotheke erbrachten Dienstleistungen sollte vielmehr durch
Kontrollen und Formen der professionellen Verantwortung
sichergestellt werden, als durch die Rechtsform einer Apotheke", hieß
es. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe vergleichbare
Beschränkungen für Optikergeschäfte in Griechenland bereits
aufgehoben.
Mehrere Niederlassungen
Und schließlich beklagt die Kommission auch noch, dass man in Österreich nur eine Apotheke betreiben kann. Jede natürliche oder juristische Person werde dadurch daran gehindert, mehrere Niederlassungen in der Gemeinschaft zu betreiben. Auch das laufe "der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwider", so die EU-Behörde.
Verteidigung
Die Österreichische Apothekerkammer und das Gesundheitsministerium haben das heimische Apothekensystem, gegen das die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet hat, verteidigt. Das bestehende Apothekengesetz sei in keinster Weise diskriminierend und diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie der Sicherstellung des Gleichgewichts der sozialen Sicherheit, argumentiert Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Auch die Kammer sieht das System als "rechtskonform".
Im Gesundheitsministerium verweist der Sprecher, Christoph Hörhan, darauf, dass seit dem ersten Mahnschreiben der EU-Kommission im Oktober des Vorjahres außerdem das österreichische Apothekenrecht verändert wurde. Die Novelle sei vor kurzem im Nationalrat beschlossen worden und werde in dem Verfahren auch berücksichtigt werden müssen. Man werde im Antwortschreiben an die EU-Kommission "lückenlos erklären, warum wir glauben, dass es rechtskonform ist".
Überdurchschnittliche Versorgung