Recht der Steuerzahler
Die Steuerzahler hätten ein Recht darauf, "dass das Geld für öffentliche Dienstleistungen gut angelegt ist, d.h. dass damit die realen Kosten der Dienstleistungen beglichen werden und das Geld nicht unzulässigerweise zur Subventionierung kommerzieller Tätigkeiten zweckentfremdet wird". Die Transparenzvorschriften ermöglichten eine genaue Prüfung der Bücher von Unternehmen, die mit öffentlichen Aufträgen betraut wurde, um derartigen Missbräuchen vorzubeugen.
Konkret muss jedes Mitgliedsland dafür sorgen, dass jedes öffentliche Unternehmen, dass auch private Aufträge annimmt eine getrennte Buchführung betreibt. Selbiges gilt seit einer Novelle auch für private Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten. Damit sollen Quersubventionen von privaten Aktivitäten aus Steuergeldern verhindert werden. Die Mitgliedstaaten sind durch die Richtlinie verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig Jahresberichte und bestimmte Finanzdaten vorzulegen, damit Brüssel etwaige Beschwerden über Überkompensationen prüfen kann.
Bestimmungen seit 2001
In Kraft sind die Bestimmungen bereits seit Mitte 2001. Nahezu fünf Jahre später habe Österreich die Richtlinie immer noch nicht voll umgesetzt.
Die im Vorverfahren von den österreichischen Behörden geltend gemachten Gründe für die unzureichende Umsetzung der Richtlinie habe die Brüsseler Behörde sorgfältig geprüft. Man sei jedoch "zu der Ansicht gelangt, dass die nationalen Rechtsvorschriften Österreichs nicht alle Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß" erfüllen und habe daher "beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Österreich zu klagen, um die vollständige und wirksame Umsetzung der Richtlinie zu erreichen", so die EU-Kommission. Von Seiten der österreichischen Regierung war kurzfristig keine Stellungnahme erhältlich.
Neues Gesetz in Vorbereitung
Österreich will einen Prozess beim EuGH wegen der Verletzung von EU-Bestimmungen zur Transparenz bei staatlichen Beihilfen mit einem neuen Gesetz doch noch verhindern. Das Gesetz - Arbeitstitel "Rechnungslegungsgesetz" - sei bereits in Vorbereitung. Es gebe Signale aus der EU-Kommission, dass sie ihre Klage wieder zurückziehe, sobald der formale Gesetzesprozess eingeleitet werde, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag.