Graz – „Wenn meine kleinen Töchter im Winter jede Nacht husten, möcht ich das am Liebsten aufnehmen und den für Umwelt zuständigen Politkern vorspielen. Da wede ich so zornig!“ Doch Christian Wabl, Mitarbeiter der Grünen Akademie und Gründer der Bürgerinitiative „Feinstaub. at“, ließ das mit der Tonbandaufnahme sein und ging vor Gericht. Er brachte eine Klage gegen den Bund und das Land Steiermark ein, welche die Haftung des Staates bei möglichen Erkrankungen durch die Überschreitungen von Feinstaub-Grenzwerten klären soll.

Gesundheit vs. Wirtschaft

„Die Beklagten haben es nämlich unterlassen, wirksame, administrative oder legislative Maßnahmen“ zu setzen, hieß es in Wabls historischer Feststellungsklage. Nachdem die Klage 2005 in erster Instanz abgewiesen worden war, ließ das Oberlandesgericht sie im März zu und hob das erste Urteil auf. Für Wabl war dabei eines besonders interessant: „Ich habe gelernt, dass man vor Gericht wirtschaftliche Belange nicht gegen gesundheitliche abwägen darf.“ In der Politik sei diese Grundhaltung leider noch nicht eingezogen. (cms, DER STANDARD Printausgabe, 01./02.07.2006)