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Grafik: APA
Wien - Das Gewerbe und Handwerk in Österreich versprüht zwar angesichts der derzeit guten Auftragslage Optimismus (siehe Grafik), allerdings würden die massiv steigenden Energiekosten ebenso massiv auf die Erträge drücken. Ohnehin bliebe dem durchschnittlichen Handwerks- und Gewerbebetrieb vor Steuern und Inflation nur zwei Prozent Gewinn vom Umsatz - und nach Abzug derselben bestenfalls eine schwarze Null.

Dazu kämen jetzt "nicht nachvollziehbare"Steigerungen beim Strompreis, sagte Georg Toifl, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich. Zwischen dem März 2004 und dem kommenden Jänner läge immerhin eine Verdopplung des Preises für eine Kilowattstunde Leistungsstrom, kritisierte Toifl.

70 Prozent des Stromes in Österreich werde jedoch mit Wasserkraft erzeugt. "Und das Wasser aus der Donau oder aus einem Speicherkraftwerk ist nicht teurer geworden."

"Versteckte Steuern"

Die Argumentation der Stromversorger, die Preise an den Strombörsen seien ebenso kräftig gestiegen, lässt Toifl nicht gelten. Vom insgesamt produzierten und verkauften Strom werde nämlich nur ein "marginaler" Anteil über Strombörsen gehandelt. Dortige Preissteigerungen könnten den allgemeinen Strompreis daher kaum beeinflussen. Vielmehr vermutet Toifl in der Strompreisgestaltung "versteckte Steuern". Immerhin freue sich die Politik, ob im Bund oder den Ländern, über die Cashcows Verbund und Landesenergieversorger. Toifl nennt das "unzumutbares Abcashen"bei der österreichischen Wirtschaft.

Ein zweites großes Problem sei die Betriebsnachfolge, sagte Sparten-Geschäftsführer Helmut Heindl. In den nächsten Jahren stünden 50.000 Betriebe mit rund 440.000 Beschäftigten vor dem Problem, einen Nachfolger finden zu müssen.

Das Steuer-Fallbeil

Speziell in der Familie scheiterten Betriebsnachfolgen aber häufig an der anfallenden Schenkungs- und Erbschaftssteuer bzw. an Steuernachzahlungen wegen aufgedeckter stiller Reserven oder neu bewerteter Immobilien.

Heindl und Walter Bornett, Leiter der KMU Forschung Austria, machen sich in diesem Zusammenhang für das deutsche Modell stark, das Steuerstundungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach Betriebsübergabe kennt. Toifl kann sich auch eine Adaption des Stiftungsrechtes für die Anliegen der Klein- und Mittelbetriebe vorstellen. Jedenfalls müsse die nächste Bundesregierung dem Thema höchste wirtschaftspolitische Priorität einräumen. Die Betriebsweiterführung sei vor allem für den Arbeitsmarkt wesentlich günstiger als Neugründungen. (miba, DER STANDARD Printausgabe, 04.07.2006)