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Foto: REUTERS/Steve Marcus

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Vor welchem Jahr hat die Musikindustrie die größte Angst? Eine Frage, die zwar kaum bei der Millionenshow Einzug halten wird und auch nicht offiziell verbürgt, aber alle Mal interessant ist. Die Antwort darauf lautet - 2013. Ab diesem Jahr laufen de Urheberrechte am ersten Album der Beatles, "Please Please Me", aus und dann sind die Lieder wieder auf dem Markt verfügbar.

Rechte der Verlage vs. Autoren

Die Musikindustrie blickt dem Auslaufen der Lizenzen mit Schrecken entgegen; zwar sorgen Robbie Williams und Co. sicher auch nicht für schlechte Geschäfte, aber die großen Kaliber, die jahrelang Cashcows waren, nähern sich langsam, aber sicher dem Ende. Daher wird nun schon eifrig Lobbying betrieben, um die Gesetze zu erweitern - zum Schutz der Musiker, wie es heißt. Allerdings dürfen hierbei Verwertungs- nicht mit Urheberrechten verwechselt werden. Während sich die Verlage die Verwertungsrechte im Schnitt für 50 Jahr sicher können, läuft eine Urheberschaft erst 70 Jahre nach dem Tod der KünstlerInnen aus. Dies bedeutet, 2013 enden so manche Verträge und neue werden kommen.

Vergessene Lieder

Egal, wie man zu Tauschbörsen steht, es gab ein Faktum, das sich nicht leugnen ließ und welches die Existenz entsprechender Clients rechtfertigt - die Verfügbarkeit alter Lieder. Abseits der Beatles, Rolling Stones, Elvis Presleys und wie sie alle heißen mögen, exisiter(t)en in dieser Zeit tausende KünstlerInnen, deren Musik nicht mehr auf CD erhältlich ist. Solange es die Industrie der Mühe nicht wert findet, diese nachzupressen, bleiben Tauschbörsen die einzige Möglichkeit.

Legale Downloads

Doch auch abseits von Tauschbörsen mit mehr oder weniger großer Legalität, bieten sich verstärkt Downloadmöglichkeiten im Netz an - die Zeit macht es möglich. So sind viele Lieder vom Anfang des 20. Jahrhunderts wieder im Netz aufgetaucht. Kürzlich stellte der Weblog Foldedspace.com eine Sammlung von mehreren Titeln aus den Jahren 1905 bis 1919 ins Netz.

Vor 1923

In den USA ist das Copyright für Werke, die vor 1923 veröffentlicht worden sind, bereits abgelaufen und nun tauchen nach und nach alte, meist nicht mehr erhältliche Aufnahmen, samt den "Nostalgie-Hintergrundgeräuschen" im Internet auf. "Was verschwindet ist das Monopol der Firmen zur Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen", erklärte Kay Withers, eine Medienexpertin des britischen Institute for Public Policy Research auf der Webseite der BBC.

Unterschiede

Wie gesagt, erlöschen die Rechte an der Darbietung nach 50 Jahren, nicht jedoch das Urheberrecht der Autoren an Text und Komposition. Ein kleines, aber feines Detail, das die Musikindustrie gern verschweigt. Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des oder der Urheber - zumindest ist das in dem meisten Ländern so. Mit dieser Unterscheidung zwischen dem Urheberrecht und dem so genannten Leistungsschutzrecht der Einspielung wollten die Gesetzgeber die kreative Leistung der Autoren höher stellen als die Darbietung. Die 70-Jahresfrist gilt übrigens auch für Texte, Gemälde, Zeichnungen und Fotos.(red)