Die europäische Kartellbehörde wirft dem US-Software-Riesen Microsoft vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Sie verhängte gegen den weltgrößten Softwarekonzern am Mittwoch ein neues Bußgeld in Millionenhöhe. Sie begründete die Strafe damit, dass Microsoft vor mehr als zwei Jahren verhängte Auflagen nicht umgesetzt habe.

Im Folgenden die wichtigsten Schritte in dem seit zwei Jahren andauernden Streit:

24. März 2004: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb. Die EU verlangt, dass Microsoft sein Windows Betriebssystem ohne den Media Player vermarktet. Zudem muss Microsoft konkurrierenden Herstellern von Server-Programmen alle nötigen Informationen bereitstellen, damit diese ihre Programme mit Windows verbinden können.

8. Juni 2004: Microsoft klagt gegen die Entscheidung vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg. Diese Klage wird im April 2006 öffentlich verhandelt.

25. Juni 2004: Microsoft beantragt beim Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zu einem Urteil, das Jahre dauern kann.

22. Dezember 2004: Das Gericht lehnt die Aussetzung der Auflagen ab.

5. Oktober 2005: Die EU-Kommission setzt Neil Barrett als unabhängigen Gutachter ein, um die Erfüllung der Auflagen zu beurteilen. Microsoft konnte dafür drei Experten vorschlagen; die Auswahl nahm die Kommission vor.

10. November 2005: Die Kommission setzt Microsoft eine Frist bis zum 15. Dezember zur Umsetzung der Auflagen. Andernfalls droht sie mit täglichen Sanktionen von zwei Millionen Euro. Sie wirft Microsoft zu hohe Preise für andere Software-Firmen vor, die ihre Programme mit Windows verknüpfen wollen. Zudem seien die Informationen für andere Unternehmen unzureichend.

15. Dezember 2005: Microsoft legt Informationen über die Preise vor, die es von anderen Serverherstellern für die Verbindung mit Windows verlangt.

22. Dezember 2005: Die EU-Kommission beanstandet formal die Dokumentation von Microsoft für den Serverzugang und unternimmt damit den ersten Schritt hin zu neuen Strafen.

25. Jänner 2006: Microsoft bietet an, Teile des Quellcodes seiner Arbeitsgruppenserver Lizenznehmern zugänglich zu machen.

15. Februar 2006: Microsoft antwortet auf das formale Beanstandungsschreiben der Kommission.

10. März 2006: Die Kommission erklärt, sie halte Microsofts Antwort auf die Beschwerden zur Dokumentation für unzureichend.

29. März 2006: EU-Kommission äußert Bedenken auch zu dem geplanten neuen Microsoft Betriebssystem Vista. Sollte es auch in diesem Fall zu einem formalen Verfahren kommen, wäre dies ein neuer Fall, der getrennt behandelt würde.

30. und 31. März 2006: Nicht-öffentliche Anhörung zur Zwei-Millionen-Euro-Buße pro Tag bei der Kommission in Brüssel.

24. bis 28. April 2006: Öffentliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg über die im Juni 2004 von Microsoft eingereichte Klage.

10. bis 12. Juli 2006: Ein beratender Ausschuss aus Vertretern der Kartellbehörden der 25 EU-Staaten diskutiert über die tägliche Geldbuße und ihre Höhe.

12. Juli 2006: Die EU-Kommission verhängt gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft ein neues Bußgeld in Höhe von 280,5 Millionen Euro. (APA)