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Ante Gotovina wurde im Dezember des vergangenen Jahres an das Tribunal übergeben.

Foto: EPA/Ed Oudenaarden
Zagreb - Das UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat die von der Anklage beantragte Zusammenlegung der Verfahren gegen drei ehemalige kroatische Generäle gebilligt. Ante Gotovina, Ivan Cermak und Mladen Markac sind wegen Verbrechen gegen serbische Zivilisten während und nach der Operation "Sturm" angeklagt, bei der kroatischen Truppen die von Serben selbstproklamierte Republika Srpska Krajina im August 1995 innerhalb weniger Tage zurückeroberten.

Anwälte gegen Zusammenlegung

Die Anwälte der Angeklagten wollen gegen die Zusammenlegung vorgehen; sie betrachten die Entscheidung des Tribunals als schädlich für die Interessen ihrer Klienten, wie Markacs Verteidiger Goran Mikulicic sagte. Im Fall, dass der Beschluss aufrecht bleibt, würden die Anwälte-Teams der drei Ex-Generäle zusammenarbeiten, kündigte er an. Mikulicic ging nicht davon aus, dass der Prozess vor Herbst 2007 beginnt.

Der von vielen Kroaten als Kriegsheld verehrte Gotovina war 2001 untergetaucht, nachdem er angeklagt worden war. Er war Befehlshaber der Operation "Sturm". Laut Anklage wurden bei der Militäroffensive mindestens 150.000 Menschen vertrieben, ihre Dörfer geplündert und in Brand gesetzt. Zivilisten wurden erschossen oder verbrannten in ihren Häusern. Gotovina sei für die Taten seiner Untergebenen verantwortlich. Er habe sie sogar dazu angestiftet, heißt es in der Anklageschrift.

"Nicht schuldig"

Die EU verschob im Vorjahr wegen der Nicht-Ergreifung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien um mehrere Monate. Sie wurden schließlich Anfang Oktober 2005 eröffnet. Erst zwei Monate später wurde Gotovina auf den Kanarischen Inseln gefasst und dem Haager Tribunal überstellt.

Cermak und Markac haben sich nach ihrer Anklage im März 2005 dem ICTY freiwillig gestellt. Sie wurden bis Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt und leben in Kroatien. Alle drei Generäle haben auf "nicht schuldig" plädiert. (APA)