Für Politiker gilt laut Mayer zwar nicht das Beamtendienstrecht, sehr wohl aber der Paragraf 304 des Strafgesetzesbuches über "Geschenkannahme durch Beamten". Demnach wird mit drei Jahren Haft bedroht, wer "für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt". Ein Jahr Haft droht, wenn eine "pflichtgemäße" Amtshandlung mit einem Geschenk verknüpft wird.
Strafrahmen erhöht sich
Ist das Geschenk mehr als 3.000 Euro wert, dann erhöhen sich diese Strafrahmen um jeweils zwei Jahre. Bei Bagatellgeschenken ist keine Strafe vorgesehen, es sei denn die Tat wird "gewerbsmäßig" begangen.
Konkret heißt das: Würde ein Bürgermeister für die Genehmigung einer ohnehin auszustellenden Baugenehmigung ein Geschenk annehmen, würde er ein Jahr Haft riskieren. Die Annahme eines Geschenks für eine Baugenehmigung, die normalerweise verweigert würde, ist mit drei Jahren Haft bedroht.