EU
<b>Kommentar:</b> Einsatz für Konsumenten
Nach dem Einschreiten gegen die teuren Roaminggebühren für Handytelefonate im Ausland hat Brüssel nun die Fluglinien im Visier - Von Alexandra Föderl-Schmid
Die EU-Kommission profiliert sich als Interessenvertretung der Konsumenten in Europa: Nach dem Einschreiten gegen die zumeist unverschämt teuren Roaminggebühren für Handytelefonate im Ausland hat die Brüsseler Behörde nun die Fluglinien im Visier. Es herrscht zwar inzwischen Wettbewerb dank der Billigfluglinien. Aber gerade diese Fluggesellschaften haben mit ihrem Vorgehen, mit niedrigen Preisangeboten Passagiere zu locken, eine Praxis eingeführt, die darauf hinausläuft, mit billigen Schmähs Kunden zu ködern. Denn wer mit 10-Euro-Flügen wirbt, unterschlägt dabei, dass noch Flughafengebühren, Steuern und in Zeiten wie diesen Kerosinzuschläge dazukommen. Es wird so mit unlauteren Methoden versucht, Kunden in die Falle zu locken. Denn nicht jedem ist klar, dass bei so günstigen Angeboten nicht der Endpreis gemeint ist – auch wenn dieser Hinweis zumeist irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist. In Österreich ist die "Bruttopreisverordnung", an die sich alle Fluglinien zu halten haben, schon seit Jänner 2006 in Kraft. In Anzeigen darf nur mit dem Endpreis geworben werden – oder mit Mindestpreisen, wie es auch bei anderen Produkten üblich ist. Wenn nun dem österreichischen Vorbild gefolgt wird und künftig EU-weit nach dem Willen der Kommission nur noch Endpreise inklusive aller Zuschläge veröffentlicht werden dürfen, dann dient das der Transparenz. Denn gerade die Billigfluglinien trachten danach zu dokumentieren, wie viel vom Gesamtpreis in die Kassen der Flughafenbetreiber, der Ölkonzerne und des Staates wandert.
Die EU-Kommission schafft es auch, durch ihren neuen Einsatz für Konsumenten, ihr Image eines abgehobenen Bürokratenhaufens zu korrigieren. So haben beide Seiten etwas davon. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.7.2006)