Steuerfachmann Karl Bruckner geht davon aus, dass die Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit fällt.

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Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte die Steuerreform aus dem Jahr 2004 teilweise kippen. Die Regierung hatte die Begünstigung nicht entnommener Gewinne im Rahmen der Einkommensteuer, im Bereich der Selbständigen auf Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Auf Grund einer Beschwerde eines Radiologen prüft der VfGH nun, ob die Begünstigung auf sämtliche Freiberufler (etwa Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten) ausgedehnt werden müsste, bestätigte das Finanzministerium am Donnerstag einen Bericht der "Wiener Zeitung" (Freitagausgabe).

Endgültiger Bescheid in neun Monaten

Der Oberste Gerichtshof (OGH) leitet ein solches Verfahren nur dann ein, wenn er selbst schon begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung hat. Im schriftlichen Beschluss zur Einleitung des Verfahrens hieß es laut "Wiener Zeitung": Der VfGH habe "vorläufig das Bedenken", dass die Beschränkung der Steuerentlastung "dem auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz widerspricht". Und weiter: "Der Gerichtshof kann (...) vorderhand keine überzeugenden Gründe für den Ausschluss der Einkünfte aus selbständiger Arbeit von dieser Begünstigung sehen." Mit einer endgültigen Entscheidung des VfGH dürfte in etwa neun Monaten zu rechnen sein.

Hohe Wahrscheinlichkeit

Der Steuerfachmann Karl Bruckner von der BDO Auxilia, der an der Ausarbeitung der Beschwerde beteiligt war, geht nun davon aus, dass die Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit fällt. "Jetzt kann man mit achtzigprozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Regelung gekippt wird." Damit würde "die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt", so der Experte zur Zeitung.

100 Millionen Euro

Nach Schätzung von im Bericht nicht näher präzisierten Experten würde die Ausdehnung der Steuerbegünstigung den Fiskus jährlich bis zu 100 Mio. Euro zusätzlich kosten. Der Sprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Lepuschitz, wollte sich am Donnerstagabend vorerst nicht festlegen, ob eine Ausdehnung der Steuerbegünstigung in Frage komme. "Das ist noch nicht entschieden", sagte Lepuschitz auf APA-Anfrage. Das Gesetzesprüfungsverfahren sei gerade erst eingeleitet worden, die Stellungnahme des Finanzministeriums sei deshalb erst in Arbeit.

Seit 2004 können gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe Gewinne bis 100.000 Euro mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuern, sofern diese Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Bedingung ist, dass der Betrieb eine Bilanz legt. Die bisherige Regelung kostet den Fiskus 400 Mio. Euro pro Jahr. (APA)