Für die Optik verantwortlich: Gernot Rumpold, der die Werbung der FPÖ machte, als diese noch unbestritten mit den Freiheitlichen identisch war. Diesen Eindruck will Rumpold nun für das BZÖ beanspruchen, weshalb auf dem Plakat auch ein Siegel „Das Original“ prangt. Was der Freiheitlichen Partei eindeutig zu weit geht, wie die in der traditionsreichen FPÖ verbliebene Abgeordnete Barbara Rosenkranz dem Standard erklärt.
FPÖ-Parteianwalt Johannes Hübner kündigte an, zivilrechtlich gegen die missbräuchliche und Verwechslungen provozierende Verwendung des Begriffs „Freiheitliche“ in der Werbung des BZÖ vorgehen zu wollen.
Rechtlicher Angelpunkt sei nicht das Markenrecht, das bei Parteien nicht greife, sondern das bürgerliche Recht, nach dem niemand unter dem Namen eines anderen auftreten dürfe. „Die Identität der FPÖ unter Heinz-Christian Strache mit der FPÖ, die 2002 gewählt worden ist, ist unbestritten“, sagte Rosenkranz, „die FPÖ hat ja seit 1955 zu jedem Zeitpunkt bestanden. Das sei auch ein gravierender Unterschied zu den Grünen in den Achtzigerjahren, wo eben verschiedene Gruppen um den zugkräftigen Namen „die Grünen“ konkurriert hätten, erläutert Hübner.
Aber das habe das BZÖ ja gar nicht angestrebt, im Gegenteil, erinnert sich Rosenkranz: „Da wurde immer wieder behauptet, die Marke ‚Freiheitliche Partei‘ wäre irreparabel beschädigt.“ Anfangs sei es die Taktik der orangen FPÖ-Abspaltung BZÖ gewesen, auf „totale Distanz“ zur FPÖ zu gehen. Auch bei den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark 2005 sei es „kein Thema“ gewesen, dass die FPÖ jeweils weiter vorn auf dem Stimmzettel als das BZÖ angetreten sei. Nun aber habe das BZÖ „gemerkt, sie kommen nicht vom Fleck“ und versuchten, der FPÖ Namen und Listenplatz streitig zu machen, ärgert sich Rosenkranz.
Mehrere Listen normal
Westenthaler ist dagegen überzeugt, dass er die freiheitliche Bezeichnung völlig zu Recht für das BZÖ_in Anspruch nehmen kann:_Es sei ja politische Normalität, dass es mehrere bürgerliche Listen gibt oder mehrere linke oder mehrere grüne oder eben auch mehrere freiheitliche.
Der Name „Die Freiheitlichen“ für das BZÖ sei „selbstverständlich gültig“, auch wenn sich die FPÖ_noch so sehr bemühe, ihm seine Führung zu untersagen.
Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist das allerdings nur eine juristische Nebenfront. Sein Ansatzpunkt ist das Wahlrecht: Die FPÖ wird, sollte das BZÖ auf dem dritten Platz am Wahlzettel antreten oder den Namen „Die Freiheitlichen“ führen dürfen, alle Rechtsmittel ergreifen.
Streit um Wahlbehörde
Zunächst müsse sichergestellt sein, dass in der zu konstituierenden Bundeswahlbehörde die von der FPÖ (die ja als solche bei der letzten Nationalratswahl gewählt wurde) nominierte Barbara Rosenkranz und nicht ein Vertreter des BZÖ sitzt. Unter Verfassungsjuristen ist die Zusammensetzung der Behörde umstritten. Der Verfassungsrechtsprofessor Bernd Christian Funk sagte, die widersprüchlichen Begehren von BZÖ_und FPÖ, dort vertreten zu sein, könnten möglicherweise dazu führen, dass beide Parteien ohne Vertretung bleiben. Es könnten dann allerdings „Vertrauensleute“ entsandt werden, diese hätten aber kein Stimmrecht wie ein Beisitzer.
„Im kommenden Ministerrat ist das sicher kein Thema“, sagte die Sprecherin von Innenministerin Liese Prokop, Iris Müller-Guttenbrunn. Wann der Streit zwischen FPÖ und BZÖ entschieden wird, ist damit noch unklar. Bis kommenden Freitag haben die Parteien jedenfalls Zeit, ihre Vorschläge für die Bundeswahlbehörde einzureichen.