Genf/Wien -Die UEFA streitet nach Berichten mehrerer Schweizer Zeitungen mit den Schweizer Finanzbehörden um die Besteuerung der Spielerprämien bei der Fußball-Europameisterschaft 2008. Grund ist die in der Schweiz geltende, bis zu 30-prozentige Quellensteuer. In Österreich, zusammen mit der Schweiz Gastgeber der EURO 2008, ist die Situation im Grunde genommen die Gleiche.

Allerdings wird in Österreich das durchaus brisante Thema derzeit nicht in der Öffentlichkeit behandelt. Die UEFA fordert prinzipiell eine Ausnahme für ausländische Spieler während der EURO 2008. Die Schweiz besteht aber auf Zahlung der Steuern, alle Nationalspieler sollen ihre bei dem Turnier erworbenen Prämien in der Schweiz versteuern müssen. Bei den vergangenen Turnieren in Belgien und den Niederlanden 2000 sowie in Portugal 2004 hatte die UEFA eine Ausnahme für die Fußball-Profis erwirkt. Auch bei der EURO 2008 war "Steuerfreiheit" eine Bewerbungsargument der Kandidatur von Österreich und der Schweiz gewesen.

Von einem "Streit" wollte man aber weder im UEFA-Hauptquartier noch beim Schweizerischen Fußballverband SFV sprechen. SFV-Generalsekretär Peter Gillierion ist sogar der Meinung, dass es gar keiner Ausnahme bedarf, "weil für eine solche Besteuerung der Spieler gar keine Rechtsgrundlage besteht".

Im Partnerland Österreich waren derartige Probleme vorerst nicht bekannt. Hier finde man prinzipiell die gleiche Situation vor, sei auch in Verhandlungen, wolle das Thema aber konstruktiv mit den Behörden lösen, hieß es dazu vom UEFA-Hauptsitz in Nyon. ÖFB-Präsident Friedrich Stickler war für einen Kommentar vorerst nicht erreichbar.

Im Kanton Bern ist der Streit zwischen UEFA und den Steuerbehörden aber auch wegen der Champions League bereits voll im Gang, schrieben die Schweizerischen Gazetten am Dienstag. Künstler und Sportler, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, müssten für im Kanton Bern erwirtschaftetes Einkommen Quellensteuer bezahlen, meinte der Berner Steuerverwalter Bruno Knüsel. "Das gilt für den Österreicher, der das Lauberhornrennen gewinnt, genauso wie für die ausländische Musikerin, die am Menuhin-Konzert in Gstaad auftritt", wurde Knüsel zitiert.

Die UEFA ist freilich der Ansicht, sie entlohne nicht direkt die Spieler, sondern entschädige die Landesverbände für deren Teilnahme am Turnier. Der Streit könne bis vor das Bundesgericht gehen, sind Experten überzeugt. (APA)