Der Streit um die Zinsbesteuerung in der EU Feira (APA/dpa) - In fast allen EU-Ländern werden Einkünfte aus Kapital, das die Bürger im eigenen Land angelegt haben, steuerlich erfasst. Das gilt jedoch nicht für Zinseinkünfte aus Guthaben, die in einem anderen Land als dem Wohnsitzland liegen. So bleiben beispielsweise Zinsen eines in Deutschland lebenden Deutschen aus Investitionen im Finanzzentrum Luxemburg steuerfrei. Laut Schätzungen entgehen dem deutschen Fiskus durch diese Art der Steuerflucht jährlich rund zehn Mrd. DM (5,11 Mrd. Euro/70,4 Mrd. S). Seit zehn Jahren laufen bereits Bemühungen, eine EU-weite Regelung zu finden, die möglichst auch viele Steueroasen außerhalb der Union einschließt, um ein Abwandern des Kapitals aus der EU zu verhindern. Vor drei Jahren hatten sich die EU-Finanzminister grundsätzlich auf das so genannte Koexistenzmodell geeinigt. Danach könnten Mitgliedsländer zwischen einer Quellensteuer auf die Zinsen - also einem direkten Abzug der Steuern schon bei der Bank - und einer Benachrichtigung der Finanzämter in den Herkunftsländern der Sparer wählen. Nachdem Großbritannien weitere Fortschritte in der Steuerfrage lange Zeit blockiert hatte, schlugen die Briten Anfang dieses Jahres vor, dass für die nächsten fünf Jahre zunächst ausschließlich ein Informationsaustausch vereinbart werden soll. Dies wurde zuletzt von den meisten Ländern, auch Deutschland, unterstützt. Der Widerstand gegen das Modell konzentrierte sich auf Länder mit einem strikten Bankgeheimnis wie Luxemburg und Österreich. Eine Verabschiedung von Steuergesetzen in der EU kann nur einstimmig erfolgen.