Das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft) ist ein Bundesgesetz, das auf EU-Vorgaben basiert. Darin sind die Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe festgelegt, insbesondere für Feinstäube und Stickoxide. Eindeutig ist, dass bei Überschreitungen Gegenmaßnahmen gesetzt werden müssen, die in die Kompetenz des Bundes bzw. im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung in jene der Landeshauptleute fallen. Für Konflikte, die vor dem EuGH ausgetragen werden, sorgt die Regelung, wonach mit dem gelindesten Mittel vorzugehen ist, um einen grenzwertkonformen Zustand herzustellen. Das Vorhaben Tirols mit einem sektoralen Fahrverbot Schrott und Müll von der Straße zu verbannen, ist 2005 daran gescheitert. (hs/DER STANDARD-Printausgabe, 12./13.08.2006)