Olympiasieger Fritz Strobl neuer Präsident der Kinderpolizei - Kids von fünf bis zwölf Jahren bekommen Ausweise und dürfen Erwachsene auf Fehler aufmerksam machen
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Wien - Olympiasieger Fritz Strobl wurde heute in Wien von Innenministerin Liese Prokop zum Präsidenten der Kinderpolizei ernannt. "Die Kinderpolizei versucht auf spielerische Weise Wissen zu vermitteln", betonte die Ressortchefin. Die Kleinen "lernen über Prävention und sie erfahren, wie sie sich vor Gefahren des Alltags schützen können."
Das Projekt wurde im Jahr 2000 in Vorarlberg gestartet und nach und nach auf ganz Österreich ausgeweitet. Es gibt mittlerweile landesweit 60.000 Kinderpolizisten. "Kids von fünf bis zwölf Jahren können Kinderpolizisten werden", erklärt der Ski-Star. Strobl ist vom zivilen Beruf selbst Mitglied der Exekutive. "Sichtbares Zeichen für die Kinder ist ein Ausweis. Den bekommen die Mädchen und Buben aber nicht geschenkt, sie müssen sich bewerben und Fragen beantworten."
Kinderpolizisten haben das Recht, Erwachsene auf Fehler aufmerksam zu machen z.B. wenn sie keine Gurten beim Autofahren anlegen. Sie werden für Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert. Die "Jung-Inspektoren" können aber auch helfen, Delikte zu klären. Prokop schilderte einen Fall aus Kärnten. Zwei zehnjährige Kinderpolizisten haben in Friesach ein wertvolles Mountainbike gefunden und es sofort zur Polizeiinspektion gebracht. "Das ein paar Tage zuvor gestohlene Rad konnte so dem Besitzer unbeschädigt übergeben werden." (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.