In den USA hat Bundesrichter Thomas Jackson das Berufungsverfahren gegen Microsoft am Dienstag direkt an das US-Verfassungsgericht verwiesen. Er folgte damit in Washington einem Antrag der US-Regierung. Außerdem setzte er die Strafen, die er gegen den Softwarekonzern verhängt hatte, zunächst aus. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob er die Berufung annimmt und damit die zweite Instanz im Kartellprozess übergeht. Das zweitinstanzliche Berufungsgericht hatte früher schon einmal zugunsten von Microsoft entschieden. Jackson hatte wegen Verstößen gegen die Kartellgesetze die Zweiteilung des Unternehmens angeordnet. Für eine Übergangszeit hatte er strenge Auflagen verhängt. Experten halten es für eher unwahrscheinlich, dass sich das Verfassungsgericht direkt einschaltet. Denn das Berufungsgericht hat vergangene Woche seine Bereitschaft zur raschen Abwicklung des Verfahrens signalisiert. Damit kann die US-Regierung nur noch eingeschränkt argumentieren, das Verfassungsgericht müsse sich des Falls sofort annehmen, weil der normale Verfahrensweg über die zweite Instanz zu lange dauern würde. (APA)