Das Mädchen selbst ist nach dem Kirchenrecht, das eine automatische Exkommunikation aller an einem Schwangerschaftsabbruch Beteiligten vorschreibt, von der Maßnahme auf Grund strafmindernder Gründe ausgenommen. In Kolumbien ist die Abtreibung seit Mai in wenigen Ausnahmen, darunter nach einer Vergewaltigung, erlaubt.
Abtreibung nach Antrag erlaubt
Der Oberste Gerichtshof des Landes hatte die Abtreibung bei dem Mädchen, das vier Jahre lang von ihrem Stiefvater missbraucht worden sei, nach einem Antrag der Großmutter ausdrücklich genehmigt. Es war die erste erlaubte Abtreibung in dem streng katholischen Land.
Lebensgefahr
KirchenkritikerInnen warnen, die Verdammung der Abtreibung bringe jedes Jahr tausende Frauen in Not dazu, oft unter Lebensgefahr illegal einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Nach offiziellen Angaben wurden 2005 in Kolumbien insgesamt 27.000 Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger registriert. Die Dunkelziffer liegt nach Angaben von ExpertInnen wesentlich höher.
Ausschluss
Die Abtreibung ist eine der wenigen Taten, für die das katholische Kirchengesetzbuch von 1983 die automatische Exkommunikation aller Beteiligten vorsieht. Wird eine solche so genannte Tatstrafe durch einen Spruch wie jetzt durch den kolumbianischen Kardinal noch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses und der öffentlichen Ächtung. Sie ist auch schwerer wieder aufzuheben.