Bisher mussten Russen, Weißrussen und Ukrainer eine Arbeitserlaubnis beantragen, um bis zu drei Monate in der Landwirtschaft arbeiten zu können. Die gleiche Ausnahme soll künftig für Türken gelten, die sich seit mindestens fünf Jahren in Polen aufhalten.
Abwanderung in den Westen
Grund für die von Arbeitsministerin Anna Kalata erlassene Verordnung sei die Klage der Bauern, vor allem für saisonal bedingte Arbeiten zu wenig Personal zu haben, heißt es in der Erklärung des Ministeriums. Für eine Reihe von Berufen soll demnach künftig generell keine Arbeitserlaubnis mehr beantragt werden müssen, darunter Sprachlehrer und Korrespondenten.