"Die IG Autorinnen Autoren richtet als Ergebnis ihrer Klausur vom 7. und 8.7.06 im Unabhängigen Literaturhaus ULNÖ in Krems folgende Ansprüche an die wahlwerbenden Parteien der kommenden NR-Wahl sowie an die Parlamentsparteien und an die Regierung der nächsten Legislaturperiode:

1. Rückkehr zur Ministerverantwortlichkeit

Die IG Autorinnen Autoren fordert die Rückkehr zur Ministerverantwortlichkeit in Kunst- und Medienfragen. Sie tritt für die Bildung eines Kunst-, Kultur- und Kommunikationsministeriums ein, in dem die bisher bei verschiedenen Ministerien angesiedelten Agenden der Kunstförderung, Kulturförderung, Auslandskultur und Medienangelegenheiten zusammengefaßt sind.

2. Das Literaturbudget des Bundes

Das Literaturbudget des Bundes ist entgegen der Darstellung durch die politisch Verantwortlichen nicht gestiegen, sondern gesunken, und zwar in seinem realen Wert um 15,3% gegenüber 1999. Zudem sind die Betriebs- und Personalkosten gestiegen, wodurch die operativen Budgets zusätzlich geschrumpft sind. Wir fordern:

a) Die sofortige Rücknahme der im Jahr 2000 verfügten 10prozentigen Kürzung, b) die umgehende Abgeltung der seit 2000 eingetretenen Teuerung, c) die sukzessive Anhebung des Literaturbudgets um 25 Prozent pro Jahr, um bis zum Ende der Legislaturperiode eine Verdopplung zu erreichen. Mit 10 Prozent Anteil am Kunstbudget ist die Literaturförderung der seit vielen Jahren kleinste Ausgabenposten für eine Kunstsparte im Kunstbudget.

3. Doppelzuständigkeit Bund – Land, kommunale Budgets

Die österreichische Bundesverfassung schreibt keine eindeutige Bundeszuständigkeit für Kunst- und Kulturförderungen fest, es besteht daher eine Doppelzuständigkeit des Bundes und der Länder. Auch die Kommunen können nicht aus ihrer Verantwortung für die künstlerische und kulturelle Entwicklung in ihren Regionen entlassen werden. Die IG Autorinnen Autoren fordert die Festlegung eines Mindestbudgetanteils für Kunst in den kommunalen Budgets von 3%.

4. Bundeskunstförderungsgesetz, Landeskulturförderungsgesetze

Durch den in den letzten Jahren häufigen Kompetenzstreit zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern, insbesondere zwischen dem Bund und der Bundeshauptstadt Wien, hat sich einmal mehr die Bedeutung von Landeskulturförderungsgesetzen und des Bundeskunstförderungsgesetzes gezeigt, in denen die generellen Pflichten des Bundes und der Länder gegenüber der Kunst und Kultur festgelegt sind. Ein solches Landeskulturförderungsgesetz fehlt für Wien. Genauso fehlen Richtlinien zum Finanzierungsschlüssel für Kunst- und Kulturaufgaben in gemeinsamer Verantwortung. Die IG Autorinnen Autoren sieht außer in der Bundeskulturverwaltung und in den Landeskulturverwaltungen auch in der Landeskulturreferentenkonferenz ein geeignetes Instrument zur Abstimmung dieser und verwandter Angelegenheiten. Sie fordert diese Einrichtungen zur Entwicklung solcher Richtlinien auf. Überdies sollen sich die Sitzungen der Landeskulturreferentenkonferenz erneut der Beteiligung von Künstler/inne/n öffnen.

5. Durchführungsbestimmungen zum Bundeskunstförderungsgesetz

Dem Bundeskunstförderungsgesetz fehlen nach wie vor verbindliche Durchführungsbestimmungen zur Bestellung und zur Tätigkeitsdauer von Jurys. Weiters fehlen ihm Bestimmungen, die Vergabewiederholungen u.ä. regeln. Die IG Autorinnen Autoren erachtet es für unerläßlich, solche objektiv nachvollziehbaren Durchführungsbestimmungen festzulegen.

6. Gesetzliches Begutachtungsrecht

Dem Bund als Gesetzgeber ist das Selbstverständnis abhanden gekommen, Kunst- und Kultureinrichtungen in den Gesetzwerdungsprozeß einzubinden. Die IG Autorinnen Autoren fordert für sich ein gesetzliches Begutachtungsrecht in allen Belangen, die Literatur und Medien sowie die sozialen, steuerlichen und urheberrechtlichen Angelegenheiten von Autor/inn/en betreffen.

7. Verlags(programm)förderung, Autor/inn/enförderung

Viele Maßnahmen in der Literaturförderung sind in die Jahre gekommen. Ihre Evaluierung ist überfällig. So gibt es nach mehr als einem Jahrzehnt Verlagsprogrammförderung noch immer keine Bilanz von Seiten der Kunstverwaltung über deren Effekte und weitere Ziele. Die Bedingungen auf dem Verlagssektor und Buchmarkt haben sich in diesem letzten Jahrzehnt deutlich verschärft. Die Förderungsmaßnahmen müssen daher neue und möglicherweise ganz andere Antworten auf Problemstellungen finden als vor zehn Jahren. Wir fordern die allgemeine öffentliche Debatte über Maßnahmen zur besseren Präsenz und Verbreitung von literarischen Werken.

In diesem Zusammenhang fällt uns weiters die Nichtbewerbung öffentlicher Leistungen auf. Die Aufgabe von Förder- und Auszeichnungspolitik ist auch die Herstellung von Öffentlichkeit. So werden keinerlei Verbindungen zum Buchhandel, zu Theatern etc. bei entsprechenden Preis- und Stipendienvergaben hergestellt. Ein diesbezügliches Engagement von Förderstellen ist jedoch unerläßlich.

8. Auslandskultur

Die mangelhafte Koordination und Kommunikation zwischen den einzelnen Institutionen mit kulturellen Agenden im Inneren und Äußeren (Außenamt, BKA, Bildungsministerium) sowie mit und zwischen den einzelnen Kulturforen und anderen österreichischen kulturellen Stellen vor Ort ist ein seit langem bestehender Mißstand, der die Effizienz des kulturellen Auftrittes Österreichs im Ausland behindert und einschränkt. Dieser Umstand wirkt sich sowohl auf den Veranstaltungsbesuch als auch auf die beteiligten Künstler selbst negativ aus. Der Sinn und Zweck von Auslandsaufenthalten österreichischer Künstler/innen wäre neben der Eigenpräsentation auch die Herstellung von Kontakten zur Kolleg/inn/enschaft und zu adäquaten Institutionen in den Gastländern, um eine gemeinsame kulturelle Vernetzung aufzubauen und zu nutzen. Hier geschieht aber so gut wie gar nichts. Der/die eingeladene Künstler/in absolviert routinemäßig sein/ihr Programm, der/die Stipendiat/in sitzt seine Zeit in seinem/ihrem Auslandsghetto ab, er/sie erfährt darüber hinaus keinerlei Unterstützung. Möglichkeiten zu konkreten Vorschlägen und Beteiligungen an der Programmerstellung der Kulturforen sind für diejenigen, für welche diese Institutionen geschaffen wurden und da sind, nämlich für die Künstler/innen, kaum gegeben. Es herrschen Zufallsprinzip und Lobbyismus. Grundlagen zur exakten Bewertung der österreichischen Auslandskultur über den persönlichen Erfahrungsmodus der Autor/inn/en hinaus sind auf Grund eines fehlenden Jahresberichts (ähnlich dem Kunstbericht) nicht gegeben. Somit fehlt auch jegliche Transparenz.

Wir fordern daher:

a) einen jährlichen Bericht der kulturpolitischen Abteilung des Außenamts, der sowohl die Ausgaben offenlegt als auch ausführlich über die jeweils damit verbundenen Tätigkeiten berichtet, b) die Transparentmachung von operativem Budget und den bestehenden (laufenden) Kosten samt Personal- und Betriebskosten der einzelnen Institutionen sowie im gesamten, inkl. jener der kulturpolitischen Abteilung des Außenamtes selbst, c) umfassende interdisziplinäre Vernetzungen der Kulturforen mit ortsansässigen Universitäten/germanistischen Instituten, Goethe-Instituten u.ä.m., d) Kulturvermittlung vor Ort und Künstler/innen/kontakte mit stärkerer wechselseitiger Beteiligung an Poesiefestivals etc. müssen gewährleistet sein, e) Konsulent/inn/en für die einzelnen Kulturforen (= sachkundige Personen aus dem Bereich der Literatur/der IG Autorinnen Autoren) und sowohl einzelne Projekte als auch die Erstellung des Gesamtprogramms, f) die Vermittlung österreichischer Literatur als multisprachliche Literatur, die Slowenisch, Kroatisch, Slowakisch, Tschechisch und Romanes mit einschließt, g) allgemeine öffentliche Auskunft darüber, wo es welche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Autor/inn/en (Gastwohnungen) gibt, die genutzt werden können, h) Verbesserung der Einrichtung in den Stipendiatenwohnungen des BKA (Rom) mit der nötigen Nachjustierung und eine unbürokratische, verantwortungsvolle Betreuung durch Personen des Außenamts vor Ort, i) eine transparente Informationspolitik darüber, wer über diese Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten entscheidet und wer für sie zuständig ist, j) die Bereitstellung von weiteren Gastateliers/Wohnmöglichkeiten in Wien und anderen Bundesländern sowie die Errichtung von Autor/inn/enwohnungen im Ausland durch Wien und die anderen Bundesländer, k) die Aufnahme ständiger Gespräche zwischen Autor/inn/en und der/den kulturellen Vertretung/en des Außenamts.

9. Weltweite Kulturrechte, Wahrnehmung in Österreich

Österreich betrachtet sich als eine der führenden Kunst- und Kulturnationen der Welt. Sein Auftreten in internationalen kulturpolitischen Diskursen genügt diesem Anspruch jedoch nicht. Das ursprüngliche Konzept kultureller Subsidiarität wird schon seit Jahren durch die Praxis des internationalen Wettbewerbsrechts und der WTO-Verpflichtungen, durch die zunehmende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union und ähnliche Entwicklungen unterlaufen. An diesen veränderten Rahmenbedingungen müssten sich die kulturpolitischen Strukturen orientieren.

Ein wiedereingerichtetes eigenes Ministerium für Kunst und Kultur muß sich innerhalb dieser globalen und europäischen Kontexte verstärkt engagieren, vor allem in der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksweisen auf allen Ebenen, für die sich das offizielle Österreich bisher nicht ausreichend stark gemacht hat. Die bevorstehende Ratifizierung dieses Dokuments böte die Chance, den Begehrlichkeiten der WTO, etwa im GATS-Prozeß, wirksame Schutzmechanismen gegenüberzustellen.

Für Verbände wie die Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen Autoren bedeutet die Wahrnehmung dieser neuen zusätzlichen Aufgaben eine ebenso große Herausforderung wie Belastung. Entsprechend den Vorkehrungen der UNESCO-Konvention (Art. 11 und 12) ist es unerläßlich, daß die österreichische Bundesregierung ausreichende finanzielle Ressourcen dafür bereitstellt.

10. Weltweite Kulturrechte, Wahrnehmung auf europäischer Ebene

Der European Council of Artists (ECA) setzt sich für die Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa ein und setzt den Bestrebungen, Kunst als Waren- und Handelsartikel zu betrachten, erfolgreich Widerstand entgegen. Derzeit hat es den Anschein, als sollte der ECA finanziell ausgehungert werden. Die IG Autorinnen Autoren fordert daher die österreichischen EU-Abgeordneten auf, sich für eine ausreichende Dotierung dieser wichtigen Institution aus Mitteln der EU einzusetzen.

11. Bildungsziele

Bezugnehmend auf die Pisa-Studie wird allgemein ein mangelndes Textverständnis bei Schüler/inne/n beklagt. An die zuständige Behörde, das Bildungsministerium, richten wir aus diesem Grund die Forderung, das Angebot musischer Fächer und des Sprach(en)- und Leseunterrichts nicht einzuschränken, sondern auszubauen.

12. Urheberrechtsgesetzgebung

Trotz Versicherung der Regierung und des Parlaments in den letzen beiden Legislaturperioden, sich der urheberrechtlichen Anliegen der Autor/inn/en anzunehmen, ist es zu keiner Urheberrechtsreform gekommen. Lediglich von der EU geforderte Anpassungen wurden vorgenommen. Versäumt wurde die Einführung eines Urhebervertragsrechts mit Regelungen, die in Deutschland bereits seit Jahren bis Jahrzehnten in Gebrauch sind.

Die IG Autorinnen Autoren urgiert nicht zum ersten Mal folgende im österreichischen Urheberrecht fehlende Änderungen:

a) Die Festlegung der Gesamtvertragsfähigkeit von Berufsverbänden und damit einhergehenden Regelungsmöglichkeiten von Mindesthonoraren und Mindeststandards in Musterverträgen, b) die Verständigungspflicht von Autor/inn/en bei Abdrucken in Schulbüchern, c) einen Bestsellerparagraphen (Mehrbeteiligung bei größerem Erfolg), d) die Zweckübertragungstheorie (keine Rechtseinräumungsexzesse), e) keine Rechtseinräumungen für noch nicht bestehende oder noch nicht entwickelte Rechte, f) die Einführung eines Urhebergemeinschaftsrechts/einer Urhebernachfolgegebühr (insbesondere auch in Hinblick auf die Nachnutzung durch digitale Anbieter wie „Google Print“).

Die IG Autorinnen Autoren wird bis zur Vereinbarung von Musterverträgen Verlage mit besten Praktiken in geeigneter Weise hervorheben.

13. Honorare sind Fixbestandteil von Kosten

Das Prinzip der Gratiskulturleistungen ist bei Literaturzeitschriften, Kleinverlagen etc. eine inakzeptable Unsitte, welche von den einschlägigen subventionsgebenden Institutionen mitbestimmt und zementiert wird. Daher ist zu den bestehenden Subventionen (die meist nur auf die Produktion, nicht aber auf Autor/inn/enhonorare ausgerichtet sind) eine finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen zu gewährleisten, die eine angemessene Mindesthonorierung der Autor/inn/en ermöglicht.

Die automatische Einräumung der Veröffentlichungsrechte bei literarischen Wettbewerben ist unzulässig. Veröffentlichungen, die im Zuge derartiger Wettbewerbe/Ausschreibungen erfolgen, sind ebenfalls mit einem angemessenen Mindesthonorar abzugelten.

14. Urheberbezeichnungsrecht für Übersetzer/innen

Die IG und die ÜG betrachten es als selbstverständlich, die Namen von Übersetzer/inne/n auf dem Umschlag des jeweiligen Werkes zu nennen.

15. Die steuerliche Situation

Die steuerliche Situation von Autor/inn/en ist seit vielen Jahren unbefriedigend. Maßnahmen, die der Eigenstärkung der beruflichen Ausübung einer schriftstellerischen Tätigkeit gedient haben, wie der halbe Steuersatz für literarische Einkommen, die weniger als die Hälfte des Gesamteinkommens betragen, wurden gestrichen, neue wirksamere Möglichkeiten der Eigenfinanzierung des beruflichen Schreibens wurden nicht geschaffen.

Die IG Autorinnen Autoren erneuert ihre diesbezüglichen Forderungen:

a) Gleichstellung mit der Sportler/inn/enbesteuerung oder b) Wiedereinführung des Hälftesteuersatzes für alle Autor/inn/eneinkommen und damit Gleichstellung mit der Besteuerung von Patentrechten, c) ein den beruflichen Erfordernissen von Autor/inn/en angepaßter Kriterienkatalog für Betriebsausgaben, d) eine prospektive Steuerausgleichsmöglichkeit für einen Zeitraum von fünf Jahren, e) Maßnahmen zur Mittellukrierung aus privaten Investitionen.

16. Künstlersozialversicherung

Die IG Autorinnen Autoren hält fest, daß das Künstlersozialversicherungsgesetz im Rahmen des GSVG nicht unseren ursprünglichen Forderungen entspricht. Die versicherungstechnische Zuordnung zur Gruppe der Neuen Selbständigen entspricht nicht den realen Bedingungen schriftstellerischer Arbeit. Deshalb fordern wir die Einbindung in das ASVG. Dadurch wäre ein voller Versicherungsschutz ab der Geringfügigkeitsgrenze (2006: EUR 333,16 p. M.) gegeben (Krankengeld, Wochengeld, kein Selbstbehalt bei Arztbesuchen, Berufsunfähigkeitspension). Die Beitragsberechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen und nicht nach einer fiktiven Mindestbemessungsgrundlage.

Als sofortige Übergangslösung fordern wir die Erweiterung des Autorenbegriffes auf alle literarisch und publizistisch Tätigen und dadurch eine leichtere Zugangsmöglichkeit zur Künstlersozialversicherung. Bereits ausbezahlte Pensionszuschüsse dürfen nicht rückgefordert werden. Weiters muß Vorsorge getroffen werden, daß in Jahren mit einem Einkommen unter der Beitragsgrenze der Versicherungsschutz nicht erlischt.

Es ist unannehmbar, daß die ohnehin schon prekäre materielle Situation der österreichischen Autorinnen und Autoren durch versicherungstechnische Unwägbarkeiten, wie sie derzeit bestehen, noch weiter erschwert wird.

17. Printmedien, Medienvielfalt

Vielzahl ist noch keine Vielfalt. Durch den österreichischen Printmedienmarkt ist bestenfalls Scheinpluralität gewährleistet. Wenige Eigentümer teilen sich einen auf wenige aktuelle Nachrichtenmedien zusammengeschrumpften Zeitungsmarkt auf. Die österreichische Presse- und Publizistikförderung leistet keinen qualifizierten Beitrag zur Entwicklung einer höherwertigen Meinungspluralität. Mögliche kartellrechtliche Entflechtungen werden entweder nur nicht vorgenommen oder lassen sich anhand ungenügender gesetzlicher Voraussetzungen tatsächlich nicht verwirklichen. Dementsprechend befindet sich der gesamte Wochenmagazinmarkt in nur einer Hand. Dieser Zustand ist absolut unerträglich. Die IG Autorinnen Autoren besteht darauf, daß nur ein neues Presse- und Publizistikförderungsgesetz mit qualitativen Ansprüchen und die Entwicklung und Anwendung kartellrechtlicher Beschränkungen hier Abhilfe schaffen können.

18. Der ORF

Der ORF hat als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einen Kulturauftrag, womit er seine Gebührenhoheit begründet. Dieser Auftrag wäre flächendeckend in allen Programmen zu erfüllen. Tatsache ist, daß außerhalb des Kultursenders Ö1 davon kaum noch Spuren zu finden sind. Im Wettbewerb mit den Privatsendern meint der ORF durch stetigen Qualitätsabbau punkten zu können. Die IG Autorinnen Autoren hält dies für eine nachweislich falsche Strategie, da die fortgesetzte Unterforderung des Publikums Unzufriedenheit und Abwendung zur Folge hat.

Im Bereich der Literatur findet seit Jahren ein kontinuierlicher Programmschwund statt, der sich in der Bemerkung der kaufmännischen Leitung eines Landesstudios manifestierte, der Hörfunk sei „kein Gefäß für Primärliteratur“. Dies kommt der Verhöhnung der eigenen großen Tradition legendärer Hörfunk- und Fernsehproduktionen gleich, die nicht zuletzt im ORF beworben und in dessen Shops angeboten werden.

Die IG Autorinnen Autoren fordert die verstärkte Berücksichtigung von Literatur im Programmangebot des ORF, und zwar nicht nur in Form von Berichterstattung, sondern durch neue Sendeplätze, auch in den Regionalprogrammen, für Produktionen von Originalhörspielen, Literaturverfilmungen, Erzähltexten und anderen geeigneten Umsetzungen literarischer Werke in den audiovisuellen Medien. Dafür sind angemessene Honorarsätze vorzusehen, was auch den Werkankauf, nicht nur die Senderechte inkludiert, wie es im Hörspielbereich vor etlichen Jahren gängige Praxis geworden ist.

Wäre dem ORF an der Wahrnehmung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags ebenso gelegen wie an kostenintensiven Nebengeschäften (ORF-Lexikon) sowie teuren und scheindemokratischen Wahlen zum Publikumsrat, stünden die für unsere Anliegen erforderlichen Mittel problemlos zur Verfügung.

Wenn der ORF seinen Kulturauftrag weiterhin nicht erfüllt, fordern wir die Aufhebung der Gebührenhoheit. Da die Freien Radios diesem Kulturauftrag jedenfalls in wesentlichen Bereichen bereits heute nachkommen, wären sie nach Meinung der IG Autorinnen Autoren auch berechtigt, einen Teil dieses Gebührenaufkommens zu lukrieren."

IG Autorinnen Autoren
Krems, 8.7.2006